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Donau-Ries: Rieser soll Tschechin verschleppt und zur Prostitution gezwungen haben

Donau-Ries

Rieser soll Tschechin verschleppt und zur Prostitution gezwungen haben

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    Ein Rieser muss sich vor dem Amtsgericht Augsburg verantworten. Der Prozess wird im Dezember fortgesetzt.
    Ein Rieser muss sich vor dem Amtsgericht Augsburg verantworten. Der Prozess wird im Dezember fortgesetzt. Foto: Boris Roessler/Illustration, dpa (Symbol)

    Der Vorwurf wiegt schwer: Die Staatsanwaltschaft legt einem 62-jährigen Mann aus dem Nordries unter anderem schweren Menschenhandel zur Last. Es ist ein verworrener Fall, der sich über zwei Länder hinweg zieht. Deutsche und tschechische Polizeibeamte ermittelten parallel, Hauptzeugen erschienen nicht zum Prozessbeginn, weshalb es weitere Verhandlungstage geben wird, und DNA-Spuren auf einem Paar Handschellen geben weitere Rätsel auf.

    Diese Woche, Saal 112 des Augsburger Amtsgerichts. Mit Handfessel wird der 62-jährige Angeklagte in den Raum geführt, aktuell sitzt er in Untersuchungshaft. Er soll, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, am 29. März des vergangenen Jahres mit seinem Auto nach Tschechien gefahren sein und in einem Waldgebiet die Dienste einer Prostituierten in Anspruch genommen haben. Soll die Prostituierte nach dem Oralverkehr geschlagen, ihr ein Springmesser an den Hals gehalten und sie mit Handschellen an sein Auto gefesselt haben. Anschließend soll er mit der Frau gegen ihren Willen zu sich nach Hause gefahren sein, laut Staatsanwaltschaft mit der Absicht, sie – orientierungslos und ohne Freunde oder Bekannte in Deutschland – zu prostituieren und auszubeuten; dazu soll es letztlich nicht gekommen sein, da der Angeklagte die Frau bereits am Tag nach der Entführung an einer Tankstelle zurückließ. Die Staatsanwaltschaft stützt sich dabei auf Aussagen der Prostituierten.

    Der Angeklagte streitet die Vorwürfe ab

    Der Angeklagte, der dem Geschehen im Gerichtssaal bis dahin fast regungslos gefolgt ist, richtet sich sichtlich auf und sagt: „Das passt alles hinten und vorne nicht.“ Ja, er kenne die Prostituierte. Seit etwa zwei Jahren habe er ihre Dienste regelmäßig in Anspruch genommen. „Aber nicht am 29. März 2019.“ An besagtem Tag sei er gegen 22 Uhr aus der im äußersten Westen Tschechiens gelegenen Stadt Cheb in Richtung Deutschland gefahren. Auf einem Parkplatz 600 Meter vor der deutschen Grenze sei dann plötzlich die ihm bekannte Prostituierte in sein Auto gesprungen. „Sie sah aus wie ein Häuflein Elend. Sie war voller Dreck und total aufgewühlt. Sie sagte irgendetwas von einem schlechten Klienten.“ Der Angeklagte sagt, er habe schließlich eingewilligt, sie für ein Wochenende mit zu sich nach Hause zu nehmen. Spätnachts seien sie im Ries angekommen, hätten noch Brotzeit gemacht, er habe sich um ihre Verletzungen gekümmert und sie seien erschöpft im Bett des Angeklagten eingeschlafen.

    Am nächsten Morgen schließlich, so erzählt der 62-Jährige vor Gericht weiter, sei er gegen sieben Uhr aufgestanden und zum Bäcker gegangen. „Als ich 20 Minuten später heimkam, sah ich, dass die Schubladen und Schränke durchwühlt waren.“ Auf den Verdacht hin, die Frau habe ihn bestehlen wollen, habe er ihr gesagt: „Pack sofort deine Sachen, ich bring dich zurück nach Tschechien.“ Nach einem Streit im Auto habe er die Prostituierte dann an einer Tankstelle zurückgelassen.

    Die tschechische Polizei fand ein Paar Handschellen

    Kein Wort also über ein Waldstück, keines über Messer, Schläge und Bedrohungen. Als Beweise für die Schuld des 62-Jährigen führt die Staatsanwaltschaft neben den Aussagen der Frau und einem Notrufprotokoll der tschechischen Polizei auch ein Paar Handschellen auf, dass Beamte nach der mutmaßlichen Tat in dem Waldstück gefunden hatten.

    Eine Sachverständige hatte das Beweisstück im Vorfeld des Prozesses auf DNA-Spuren untersucht –jedoch nur DNA-Spuren der Prostituierten darauf gefunden. Die DNA-Analytikerin Christina Lauk sagt: „Es ist nicht auszuschließen, dass auch die DNA des Angeklagten darauf ist, aber von den weiblichen Spuren überdeckt wurde.“ Genaueres soll nun eine weitere Untersuchung klären.

    Der nächste Prozesstag ist im Dezember

    Es steht Aussage gegen Aussage. Ein Urteil wird es an diesem Prozesstag nicht geben. Auch, weil unter anderem die Hauptzeugin und Geschädigte nicht vor Gericht erschienen ist und ausgesagt hat. „Wir versuchen, sie beim nächsten Prozesstag herzubekommen“, sagt Richterin Susanne Scheiwiller. Den wird es allerdings erst im Dezember geben. Der Anwalt des Angeklagten blickt ungläubig. „Wegen coronabedingter Verzögerungen“, sagt Scheiwiller und zuckt mit den Schultern.

    Der Haftbefehl des 62-Jährigen wird bis dahin außer Vollzug gesetzt, er kommt vorerst auf freien Fuß.

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