Zwölf Stämme ziehen vor das Verfassungsgericht
Die Sekte „Zwölf Stämme“ aus Klosterzimmern zieht offensichtlich vor das Bundesverfassungsgericht.
Dabei geht es nach Informationen unserer Zeitung darum, dass Eltern Beschwerde dagegen eingelegt haben, dass ihr Kind weiter im Kinderheim bleiben soll. Diese Entscheidung hatte das Oberlandesgericht getroffen.
Vor rund acht Monaten waren insgesamt 40 Kinder der „Zwölf Stämme“ aus ihren Familien geholt worden, nachdem Beweise dafür vorlagen, dass Kinder in der Sekte geschlagen worden waren. Die meisten der Buben und Mädchen sind bei Pflegeeltern untergebracht worden.
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