Maihingen: Ist das Bürgerbegehren zulässig?
Plus In der Gemeinde gibt es ein Bürgerbegehren gegen die Teilsanierung des alten Schulhauses in Utzwingen. Jetzt hat der Gemeinderat die Entscheidung wegen rechtlicher Unsicherheiten vertagt.
Der Gemeinderat Maihingen hat in seiner Sitzung am Montag beschlossen, die Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens gegen die Teilsanierung des alten Schulhauses in Utzwingen aufzuschieben. Der Grund hierfür ist, dass die Gemeinderäte erst noch eine Stellungnahme der Rechtsaufsicht des Landratsamts abwarten wollen, die ebenfalls ersucht wurde, das Bürgerbegehren zu prüfen. Dem Beschluss war in der öffentlichen Sitzung eine teils emotional geführte Diskussion mit den Befürwortern des Bürgerbegehrens vorausgegangen, die als Gäste gekommen waren.
Bürgermeister Franz Stimpfle legte dar, dass das Bürgerbegehren formalrechtlich zwar die Anforderungen erfülle, denn die benötigte Zahl der Unterschriften sei erreicht worden. Die erforderlichen zehn Prozent seien mit einer Anzahl von 294 Unterschriften bei Weitem übertroffen worden - bei einer Gemeindegröße von rund 1200 Einwohnern entspricht das 24,5 Prozent.
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