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  3. Nördlingen: Chef einer Rieser Sicherheitsfirma verprügelt Mann in Nördlinger Diskothek

Nördlingen
04.07.2020

Chef einer Rieser Sicherheitsfirma verprügelt Mann in Nördlinger Diskothek

Der Chef einer Rieser Sicherheitsfirma muss sich vor dem Nördlinger Amtsgericht verantworten.
Foto: Jan Woitas/dpa (Symbolbild)

Plus Ein Sicherheits-Unternehmer und sein Mitarbeiter schlagen einem 23-Jährigen in einer Nördlinger Diskothek ins Gesicht. Jetzt erwartet ihn nicht nur eine Geldstrafe – sein Unternehmen steht auf dem Spiel.

Der Chef eines größeren Rieser Sicherheitsdienstes und einer seiner Mitarbeiter haben sich vergangenen Donnerstag vor dem Nördlinger Amtsgericht wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten müssen. Die Staatsanwaltschaft warf den beiden vor, am 5. Januar 2019 in einer Nördlinger Diskothek gegen etwa vier Uhr morgens einen 23-jährigen aus Reimlingen stammenden Besucher mit auf den Rücken gedrehten Armen nach draußen gezerrt zu haben. Dort habe der Mitarbeiter den Geschädigten festgehalten, während der Chef ihm mit der Faust – er trug dabei einen Lederhandschuh – zweimal ins Gesicht geschlagen. Vor der Tür sackte das blutende Opfer zusammen und wurde ohnmächtig, ohne dass sich die Sicherheitsmänner um ihn anschließend gekümmert hätten. Die Anklage lautete bei dem Chef auf gefährliche Körperverletzung und bei seinem Mitarbeiter auf Beihilfe hierzu.

Richter Schamann regt Geständnis und Opfer-Entschädigung an

Gleich nach der Anklageverlesung regte Richter Gerhard Schamann die beiden Strafverteidigerinnen Bettina Grupp und Kerstin Küfner dazu an, mit Staatsanwalt Johannes Pausch und Nebenklagevertreter Axel Wernitz zu besprechen, inwieweit eine Strafmilderung möglich wäre, wenn die Angeklagten noch vor der Beweisaufnahme ein Geständnis ablegen und eine Opferentschädigung vereinbaren würden. Denn nur dann gäbe es einen Weg zu einer milderen Geldstrafe von 90 Tagessätzen, womit der Firmenchef seine Gewerbezulassung möglicherweise behalten könnte, kündigte Schamann an, der dem Angeklagten damit eine goldene Brücke zu bauen versuchte. Daraufhin wurde die Sitzung für zehn Minuten unterbrochen, das Gericht beteiligte sich an den Gesprächen zwischen Verteidigung, Anklage und Nebenklagevertretung in einem Nebenzimmer nicht.

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