Prozess in Nördlingen: Kinderpornografie oder Urlaubsfotos?
Plus Einem Nördlinger wird vorgeworfen, drei kinderpornografische Bilder auf dem Laptop zu haben. Vor Gericht geht es letztlich um die Frage, was für Bilder man von Kindern besitzen darf.
Es gibt nur wenige Straftaten, die gesellschaftlich mehr geächtet sind, als der Besitz von Kinderpornografie. Wohl auch das ist der Grund, warum ein Nördlinger Einspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt hat. Die Staatsanwaltschaft warf dem 49-Jährigen vor, drei kinderpornografische Schriften auf seinem Laptop besessen zu haben, es soll sich um ein Mädchen im Alter von zehn bis 14 Jahren handeln. Doch der Angeklagte bestritt das: Es seien nur Urlaubsfotos.
Fotos hat die Mutter des Kindes gemacht
Richterin Sandra Fischer fragt zu Beginn der Verhandlung, was denn das Ziel des Einspruchs sei? Schließlich sei es unstrittig, dass die Fotos auf dem Laptop des Mannes gefunden wurden. Das bestreitet der Angeklagte auch nicht. „Aber es sind nur Urlaubsbilder, die vor zehn, elf Jahren gemacht wurden. Das Kind war damals sieben oder acht Jahre alt, das war am Gardasee, meine (heutige, Anm.) Exfreundin hat die Fotos mit meiner Digitalkamera gemacht. Ich bin nicht so der Fotomensch“, sagt der 49-Jährige. Richterin Fischer entgegnet, dass der Besitz solch sexuell aufreizender Fotos nun einmal strafbar sei. Der Bundesgerichtshof (BGH) habe im Jahr 2020 in einem Urteil festgelegt, dass es maßgeblich sei, was auf dem Foto zu sehen ist. Da sei es völlig egal, ob die Fotos im Urlaub oder von der Mutter des Kindes gemacht wurden. Verteidiger Axel Wernitz sagt, er und sein Mandant würden bestreiten, dass dies sexuell aufreizende Fotos seien, nur weil dort Nacktheit zu sehen sei. Und auch der Angeklagte schildert ein Erlebnis, wie er es kürzlich in Nördlingen gesehen haben will: Bei der Kneippanlage habe er Mütter gesehen, die mit ihren Kindern dort ins Wasser gehen. Die Kleider hingen über einem Zaun, die sechs, sieben Jahre alten Kinder spielten im Wasser. Die Mütter machten Fotos: „Da müsste man jeden anzeigen.“
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