Es gibt nur wenige Straftaten, die gesellschaftlich mehr geächtet sind, als der Besitz von Kinderpornografie. Wohl auch das ist der Grund, warum ein Nördlinger Einspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt hat. Die Staatsanwaltschaft warf dem 49-Jährigen vor, drei kinderpornografische Schriften auf seinem Laptop besessen zu haben, es soll sich um ein Mädchen im Alter von zehn bis 14 Jahren handeln. Doch der Angeklagte bestritt das: Es seien nur Urlaubsfotos.
Nördlingen