Prozess: Die Strohmänner sollten es richten
Drei Männern aus dem Ries wird der Prozess gemacht, weil sie viel Geld beiseite geschafft und eine Insolvenz verschleppt haben sollen. Einem drohen mehrere Jahre Haft.
Kann ein Betrieb keine Rechnungen mehr bezahlen, dann ist er rechtlich dazu verpflichtet, Insolvenz anzumelden. Erfolgt das verspätet, macht er sich strafbar. Der Vorwurf lautet dann: Insolvenzverschleppung. Im Prozess, der derzeit vor der 10. Strafkammer am Augsburger Landgericht verhandelt wird, liegen noch viele weitere Anklagepunkte und einige Rätsel vor. Einer der drei Beschuldigten ist einschlägig vorbestraft. Dem früheren Rieser Steuerberater drohen sogar mehrere Jahre Haft – es wäre seine zweite Gefängnisstrafe.
Der betroffene Nördlinger Betrieb soll also nach Ansicht der Augsburger Staatsanwaltschaft zahlungsunfähig gewesen sein. Gemeldet wurde das aber offenbar zunächst nicht, stattdessen sollen Gelder beiseite geschafft worden sein. Außerdem steht der Vorwurf des vorsätzlichen Bankrotts im Raum, was im Strafrecht bedeutet, dass mit Absicht dafür gesorgt wurde, dass ein Betrieb zahlungsunfähig wird und beispielsweise die Rechnungen für Handwerker nicht mehr bezahlen kann (oder will).
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