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Änderung der Annahme von Elektrogeräten an Recyclinghöfen im Landkreis Donau-Ries

Landkreis Donau-Ries

Neue Regelung zur Annahme von Elektrogeräten und Batterien

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    An einer solchen Theke soll künftig geschultes Personal elektronische Altgeräte und Batterien entgegennehmen.
    An einer solchen Theke soll künftig geschultes Personal elektronische Altgeräte und Batterien entgegennehmen. Foto: AWV – Elke Hirner

    Der Abfallwirtschaftsverband Nordschwaben informiert im Zuge der Novellierung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes über Änderungen bei der Annahme von Elektroaltgeräten und Batterien an den Recyclinghöfen. Ziel ist es, die Entsorgung von Elektrogeräten sicherer zu gestalten und die Wiederverwertung wertvoller Rohstoffe zu verbessern. Insbesondere sollen Brandrisiken durch Lithium-Batterien reduziert und Umweltbelastungen minimiert werden. Die Änderungen gelten ab 1. Juli.

    Änderungen bei Annahme auf Recyclinghöfen: Einführung eines „Thekenmodells“

    Eine zentrale Neuregelung ist das sogenannte „Thekenmodell“. Künftig dürfen Elektrogeräte und Batterien auf den Recyclinghöfen ausschließlich durch dafür geschultes Personal entgegengenommen werden. Da die neuen Vorschriften nicht überall umgesetzt werden können, muss die Annahme auf folgende Höfe beschränkt werden:

    Bachhagel, Bissingen, Dillingen, Donauwörth-Binsberg, Donauwörth-Glockenfeldweg, Gundelfingen/Lauingen, Höchstädt, Monheim, Nördlingen, Oettingen, Rain am Lech, Wemding und Wertingen.

    E-Bike-Akkus werden nur auf den Recyclinghöfen in Dillingen, Gundelfingen/Lauingen, Donauwörth-Binsberg, Nördlingen, Wertingen und Rain am Lech angenommen.

    Elektrogeräte dürfen keinesfalls über den Hausmüll entsorgt werden. Falsch entsorgte Akkus und Batterien verursachen Brände in Haushalten, Müllfahrzeugen und Sortieranlagen. Eine fachgerechte Entsorgung ist daher unerlässlich. Elektrogeräte und Batterien können weiterhin auch im Handel kostenfrei zurückgegeben werden. (AZ)

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