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Ganztagsbetreuung: Nördlingen bereitet sich auf Rechtsanspruch vor

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Nördlingen schafft Kapazitäten – Ganztagsbetreuung ausgebaut

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    Ab dem neuen Schuljahr haben Erstklässler einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung.
    Ab dem neuen Schuljahr haben Erstklässler einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung. Foto: Uwe Anspach/dpa (Symbolbild)

    Ab dem 1. August wird in ganz Deutschland stufenweise ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder eingeführt. Das heißt, im Schuljahr 2026/27 haben Erstklässler einen Anspruch, ab 27/28 Zweitklässler. So geht es stufenweise weiter bis 2029/30. Die Stadt Nördlingen steht dabei aktuell gut da. Karl Stempfle, Leiter des städtischen Sachgebiets Liegenschaften, Schulen und Sport erläuterte im Stadtrat, wie viele Plätze wo zur Verfügung stehen und welche Unterschiede es zwischen den einzelnen Betreuungsangeboten gibt.

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