Er bestritt den Vorwurf bis zum Schluss vehement – doch das Gericht schenkte ihm keinen Glauben. Nach dessen Überzeugung verkaufte ein 24-Jähriger aus dem Donau-Ries-Kreis in zwei Fällen Drogen an einen Bekannten. Deswegen erhielt er zunächst einen Strafbefehl; gegen diesen erhob er aber Einspruch. Beim folgenden Verfahren am Nördlinger Amtsgericht ging es aber nicht nur um den vorsätzlich unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln.
Landkreis Donau-Ries
Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.
AnmeldenSie haben noch kein Konto? Kostenfrei registrieren