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Nachbarschaftsstreit im Donau-Ries: Drei Brüder wegen Körperverletzung vor Gericht

Landkreis Donau-Ries

Nachbarschaftsstreit eskaliert: Haben drei Brüder einen Rentner verprügelt?

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    Haben Brüder ihren Nachbarn verprügelt oder war doch alles ganz anders? Um diese Frage dreht sich ein Prozess vor dem Nördlinger Amtsgericht.
    Haben Brüder ihren Nachbarn verprügelt oder war doch alles ganz anders? Um diese Frage dreht sich ein Prozess vor dem Nördlinger Amtsgericht. Foto: Alexander Kaya (Symbolbild)

    Es habe mal eine ganz gute Nachbarschaft gegeben, insbesondere zu dem Angeklagten, der später auf ihn eingeprügelt haben soll. Man habe sich über Motorräder ausgetauscht, er habe ihm Werkzeug und Teile geliehen. Doch irgendwann habe jener sich immer mehr geliehen, aber die Sachen nicht zurückgebracht, so schildert es der Geschädigte vor dem Nördlinger Amtsgericht. Er habe sich dann distanziert. Doch im April 2025 eskalierte die Lage. Los ging es mit dem Hund des Angeklagten.

    Staatsanwalt David Patschorek schildert vor Gericht die Vorwürfe. Drei Brüder sind angeklagt, Jonas, Felix und Tobias A. (Namen geändert). Im Rahmen eines Nachbarschaftsstreits in einer Kommune im Landkreis Donau-Ries sollen die drei auf einen heute 70-Jährigen eingeschlagen haben, zudem soll die Drohung gefallen sein, er habe sein Todesurteil unterschrieben. Die Lebensgefährtin des Seniors sei zudem von Jonas A., dem Ältesten, in die Hand gebissen worden. Der Geschädigte habe diverse Prellungen erlitten, außerdem seien sechs Zähne abgebrochen. Angeklagt ist eine gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit Bedrohung, der Älteste zudem wegen vorsätzlicher Körperverletzung.

    Prozess am Amtsgericht Nördlingen: Anwälte widersprechen der Staatsanwaltschaft

    Die Anwälte sprechen für die drei Angeklagten, Nachfragen beantworten diese aber nicht. Hansjörg Schmid vertritt den jüngsten der drei Brüder. „Die Vorwürfe sind unzutreffend“, sein Mandant habe niemanden verletzt, er habe nur geschlichtet. Auf dem Familiengrundstück der Brüder habe es eine Grillfeier gegeben, als die Anwesenden lautes Geschimpfe gehört hätten: „Dreckspack, leint euren Hund an.“ Die anderen beiden Angeklagten, nicht sein Mandant, seien zum Vorplatz gegangen, wo es einen gemeinsamen Zugang zu den beiden Anwesen gebe. Sein Mandant sei erst dazugekommen, als er eine Auseinandersetzung gehört habe, zwischen Tobias A., der sich im Gerangel mit dem 70-Jährigen und seiner Lebensgefährtin befunden habe. Der 70-Jährige sei zu Boden gegangen, weitere Gäste der Feier seien dazugekommen. Später habe es noch verbale Auseinandersetzungen gegeben.

    Anwalt Ulrich Swoboda erklärt, sein Mandant Felix A. sei dem ältesten Bruder hinterhergelaufen, jener sei Kopf an Kopf mit dem 70-Jährigen gestanden, Felix A. habe gesehen, wie der Nachbar den ersten Schlag gesetzt habe, die Lebensgefährtin sei dazugekommen. Felix A. habe auch geschlagen, um seinem Bruder zu helfen, aber getreten hätten sie nicht. Für Jonas A. spricht Sebastian Lehr, der sich seinen Kollegen anschließt, sein Mandant sei beleidigt worden, es habe Faustschläge gegeben.

    Senior schildert, bewusstlos von Schlägen geworden zu sein

    Doch der 70-Jährige schildert eine gänzlich andere Version. Mit einem Nachbarn und seiner Lebensgefährtin sei er auf der Terrasse gesessen, als der Hund der Nachbarn auf einmal in ein angrenzendes Feld gerannt sei - dort war die Katze des Seniors. Daher habe er den Hund vertrieben und aufgebracht etwas geschimpft, schließlich sei das nicht das erste Mal gewesen. Zwei der Brüder seien rausgekommen, erst habe es eine Diskussion mit dem weiteren Nachbarn gegeben, dann sei der Älteste zu ihm gekommen und habe ihn mit seinem nackten Bauch geschubst bis er an sein Auto gestoßen sei.

    Dann habe ihn Jonas A. mit der Faust ins Gesicht geschlagen: „Ich bin mit dem ersten Schlag zu Boden gegangen, mir ist schwarz vor Augen geworden.“ Als er wieder zu sich kam, habe Jonas A. auf ihm gekniet und mit den Fäusten auf seinen Kopf und Brustkorb eingeschlagen. Er habe auch gespürt, wie die anderen Brüder links und rechts mit Füßen auf seine Rippen und seinen Kopf eingetreten hätten.

    Es geht dann schnell um die Details. Wer stand zu welchem Zeitpunkt wo, wer hat was gesehen? Erst ist die Rede davon, dass der Senior zweimal zu Boden gegangen sei, kurz darauf hält Verteidiger Schmid ihm vor, dass er von drei Malen spricht. Einige der Zahnverletzungen scheinen schon älter zu sein, dann geht es darum, dass der 70-Jährige die beiden anderen Brüder bezüglich der Tritte und Schläge beschuldigt, obwohl er sie nicht dabei gesehen hat. „Meine Frau war es nicht“, meint der Geschädigte, der sich auch verteidigt, dass er die Angeklagten nicht hätte schlagen können; schließlich sei derart auf ihn eingeschlagen worden, dass er daran gar keinen Gedanken hätte verschwenden können.

    Weiterer Verhandlungstermin in Nördlingen wird anberaumt

    Die Lebensgefährtin schildert, dass sie Angst gehabt habe, dass Jonas A. ihren Partner totschlage, habe die Mutter und Großmutter der Brüder um Hilfe gebeten, aber erst ein anderer Gast, der auf der Grillfeier der Familie A. war, habe ihn von dem Senior wegziehen können. Anwalt Schmid sieht noch Klärungsbedarf, was vorgefallen ist, als der Senior das erste Mal zu Boden ging. Das könnten noch andere Zeugen, etwa die Mutter der Brüder, erklären. Daher wurde nun noch ein Fortsetzungstermin vor Gericht anberaumt.

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