Die Panikattacken und Schlafstörungen danach seien schlimmer als die Schmerzen von jenem Abend, sagt die 34-Jährige im Nördlinger Amtsgericht. Zwei Wochen sei sie damals arbeitsunfähig gewesen und noch immer in therapeutischer Behandlung. Aber das Schlimmste sei das Trauma ihres Sohnes. Der Achtjährige hatte mit angesehen, wie sein Vater auf seine Mutter losging und ihr zweimal ins Gesicht schlug. Einen von "zahlreichen Fällen von Beziehungsgewalt in der Region" nennt Richter Gerhard Schamann den Vorfall.
Achteinhalb Jahre waren sie ein Paar gewesen, seit rund eineinhalb Jahren hätten sie im Herbst 2022 getrennt gelebt. Er sei bereits in ihrer Partnerschaft häufiger "aufbrausend" gewesen, antwortet die 34-Jährige auf Nachfrage von Staatsanwalt David Wagner. Ihr Ex-Freund, ein heute 42-Jähriger, spricht von Depressionen, die er damals gehabt habe. Für ihren gemeinsamen Sohn, erklärt sie, hätten sie den Kontakt aufrechterhalten, was bis zum 17. September 2022 auch funktioniert habe.
Prozess in Nördlingen: Frau versucht noch zu deeskalieren
An diesem Samstagnachmittag, berichtet die 34-Jährige im Zeugenstand, seien sie und ihr neuer Freund, ein 50-Jähriger aus dem Südries, von einem Ausflug zurückgekommen. Um den Sohn hatte sich zu Hause ihre Mitbewohnerin gekümmert. Die Mutter schildert, vor dem Haus habe ihr Ex-Freund gestanden und allein mit ihrem neuen Partner sprechen wollen. Die Frau ging in die Wohnung, auf der Straße beleidigte der 42-Jährige den 50-Jährigen und kam ihm drohend nahe.
Durchs Fenster beobachtete das die 34-Jährige und eilte dazwischen. Während der Angeklagte berichtet, daraufhin von ihr gestoßen und drangsaliert worden zu sein, erzählt seine Ex-Freundin aufgewühlt, er habe sie beschimpft, als sie versucht habe, zu deeskalieren. Weitere Zeugen geben ihr im Laufe der Verhandlung recht.
Polizist schildert, der Angeklagte sei aggressiv gewesen
Dann sei ihr Ex-Freund "explodiert": Aus dem Nichts habe er ihr eine Ohrfeige gegeben, schildert sie. Sie habe ihn angeschrien, er solle weggehen. Unerwartet hielt kurz darauf ein Auto neben der Gruppe, ein Freund des heutigen Angeklagten und ein Mann stiegen aus. Jener Freund versuchte, den 42-Jährigen zurückzuhalten – trotzdem schlug der die Mutter noch einmal so hart ins Gesicht, dass sie hinfiel. Ihm sei "die Hand ausgerutscht", bezeichnet es der Angeklagte später.
Als die Verletzte wieder stehen konnte, brachte sie ihren Freund dazu, nach Hause zu fahren. Der Angreifer sei davongelaufen. Aus dem Haus hatte ihr Sohn mit ihrer Mitbewohnerin die Szene beobachtet und Letztere die Polizei gerufen. Als der Flüchtige wieder zurückgekommen sei, sei er schwer zu beruhigen und aggressiv gewesen, schildert einer der damals alarmierten Beamten dem Gericht.
Zwei Zeugen machten bei der Polizei unstimmige Aussagen
Zwei Tage danach fuhr der Vater ins Südries, um dem Freund seiner ehemaligen Partnerin zu drohen: Er solle die Vorkommnisse vor der Polizei als "Familienstreit" darstellen, die 34-Jährige sei "in seine Hand gelaufen". Der 50-Jährige erstattete keine Anzeige, trotzdem ist in der Anklageschrift von "Nötigung" die Rede.
Beide Schläge ins Gesicht hatte der Angeklagte bereits vor dem Prozess gestanden. In dessen Verlauf entscheidet er sich zudem mit Verteidiger Alexander Knief dagegen, die Männer aus dem Auto als Zeugen zu hören – deren widersprüchliche Aussagen hätten ihn zusätzlich belasten können. Stattdessen erklärt Knief, sein Mandant räume die Vorwürfe in vollem Umfang ein.
Schläge ins Gesicht "extrem demütigend und schmerzhaft"
Für den zweifach Vorbestraften, der zur Zeit des Übergriffs in offener Bewährung gewesen war, fordert Staatsanwalt Wagner eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten: Schläge ins Gesicht seien "extrem demütigend und schmerzhaft". Vor Gericht habe der Angeklagte seine Tat bagatellisiert. Dessen Anwalt plädiert für eine Bewährungsstrafe. Sein Mandant habe unter der familiären Situation gelitten und sich "aufheizen" lassen. Die Vorstrafen, eine davon wegen Urkundenfälschung, seien mit dem Delikt nicht in Verbindung zu bringen. Richter Schamanns Entscheidung lautet Freiheitsstrafe, ein Jahr und zwei Monate. Sein Geständnis käme dem Angeklagten zwar zugute, aber es sei zu spät für eine Bewährungsstrafe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.