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Photovoltaik: Schanigarten-Antrag für Weinstube „Sina‘s Brettl“ in Nördlingen abgelehnt

Nördlingen

Photovoltaik, Biergarten und Schanigarten: So entschieden die Nördlinger Stadträte

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    Auf den Dächern der Nördlinger Altstadt - hier ein Archivbild - sind jetzt Photovoltaikanlagen erlaubt. Allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen.
    Auf den Dächern der Nördlinger Altstadt - hier ein Archivbild - sind jetzt Photovoltaikanlagen erlaubt. Allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Foto: Richard Lechner

    Nachdem der Nördlinger Stadtrat Ende vergangenen Jahres die Altstadtsatzung so angepasst hat, dass es für Hauseigentümer einfacher ist, Photovoltaikanlagen zu installieren, erreichen die Stadtverwaltung vermehrt Anträge zur Kategorisierung der entsprechenden Dachflächen. Wie berichtet, werden künftig die Gebäude in vier Kategorien eingeteilt. Innerhalb der ersten sind in der Regel keine Solaranlagen möglich, wie etwa auf der Georgskirche oder dem Rathaus. In Kategorie zwei müssen die Photovoltaik-Module in das Dach integriert werden. In drei und vier sind die Vorgaben nicht mehr ganz so streng: Dort reicht es, wenn die Solaranlagen an die Dachfarbe angepasst sind oder als zusammenhängendes Rechteck montiert werden. Schwarze Module, wie man sie außerhalb der Altstadt sieht, sind innerhalb der Stadtmauer auch weiterhin nicht möglich.

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