Ohne die erforderliche Fahrerlaubnis war am Donnerstag ein 42-Jähriger mit seinem Motorroller unterwegs. Wie die Polizei mitteilt, hielten Beamte den Mann gegen 14 Uhr auf der B466 an und kontrollierte ihn. Dabei stellten sie fest, dass der Fahrer nicht die erforderliche Fahrerlaubnis besitzt. Zudem hatte der Mann an dem zulassungspflichtigen Roller lediglich ein Versicherungskennzeichen angebracht. Der 42-Jährige durfte nicht mehr weiterfahren und muss mit einer Strafanzeige rechnen. (AZ)
Nördlingen
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