Startseite
Icon Pfeil nach unten
Nördlingen
Icon Pfeil nach unten
Lokalsport
Icon Pfeil nach unten
Nördlingen
Icon Pfeil nach unten

Sportgericht entscheidet kuriosen Spielabbruch wegen fehlendem Flutlicht

Jugendfußball

Dunkelheit stoppt Jugendspiel: Sportgericht entscheidet ungewöhnlichen Fall

  • |
  • |
  • |
  • |
    Eine Flutlichtanlage gibt es in Stätzling zwar, doch auf einem anderen Platz, als das Spiel der Nördlinger und Stätzlinger A-Jugendlichen stattfand. Einem Wechsel auf das Spielfeld mit Flutlicht wollte der TSV Nördlingen bei einbrechender Dunkelheit nicht zustimmen.
    Eine Flutlichtanlage gibt es in Stätzling zwar, doch auf einem anderen Platz, als das Spiel der Nördlinger und Stätzlinger A-Jugendlichen stattfand. Einem Wechsel auf das Spielfeld mit Flutlicht wollte der TSV Nördlingen bei einbrechender Dunkelheit nicht zustimmen. Foto: Lara Voelter

    Wenn der Beginn eines Fußballspiels an einem 1. November vom zuständigen Spielleiter auf 15.30 Uhr angesetzt wurde, dann muss jedem Beteiligten auf den ersten Blick klar sein, dass das Spielende gegen 17.20 Uhr erreicht sein wird und dass bei einer Sonnenuntergangszeit um 16.53 Uhr ohne Flutlicht nichts mehr geht. Das Sportgericht Bayern war nun mit der Frage konfrontiert, wie zu verfahren ist, wenn ein solches Spiel nach 65 Minuten vom Schiedsrichter abgebrochen wird, weil eine der beteiligten Mannschaften mit einer Fortsetzung auf einem Flutlichtplatz nicht einverstanden ist.

    Diskutieren Sie mit
    XXX 0 Kommentare
    hier kommen komentare rein

    Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.

    Anmelden

    Sie haben noch kein Konto? Kostenfrei registrieren