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BKA: Droge: Warnung vor "Legal High"

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Droge: Warnung vor "Legal High"

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    In München haben etwa 200 Jugendliche eine Tunnelparty gefeiert. Symbolbild.
    In München haben etwa 200 Jugendliche eine Tunnelparty gefeiert. Symbolbild. Foto: Archivbild: dpa

    Immer mehr Jugendliche nehmen sogenannte "Legal Highs". Das sind erlaubte Stoffe wie Lufterfrischer oder Badesalz, die als Droge missbraucht werden. Das BKA gab jetzt eine dringliche Warnung heraus.

    Das Bundeskriminalamt (BKA) und die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans (FDP), haben in einer gemeinsamen Erklärnug vor Gefahren für die Gesundheit durch sogenannte Legal Highs gewarnt. Legal Highs können Lufterfrischer, Kräutermischungen, oder Badesalze als Drogenersatz sein.

    Die eigentlich harmlosen Produkte enthalten aber zumeist Betäubungsmittel oder ähnlich wie Drogen wirkende chemische Wirkstoffe, die auf den bunten Verpackungen nicht stünden. "Mit dem Konsum sind unkalkulierbare gesundheitliche Risiken verbunden", erklärte Dyckmans. Die als Legal Highs bezeichneten Produkte würden geraucht, geschluckt oder mit der Nase inhaliert.

    Droge Legal High: BKA kennt Fälle von Missbrauch

    Dem BKA sind inzwischen Fälle aus ganz Deutschland bekannt, in denen es nach dem Konsum von "Legal High"-Produkten zu teilweise schweren, mitunter lebensgefährlichen Vergiftungen kam. Die meist jugendlichen Konsumenten mussten mit Kreislaufversagen, Ohnmacht, Psychosen, Wahnvorstellungen, Muskelzerfall bis hin zu drohendem Nierenversagen in Krankenhäusern notfallmedizinisch behandelt werden.

    Legal Highs können Arzneimittel oder Drogen sein

    BKA-Präsident Jörg Ziercke erklärte, da die enthaltenen Wirkstoffe häufig nicht angegeben seien, wüssten die Konsumenten nicht, was sie sich in welcher Konzentration zuführten. Wirkung und Nebenwirkungen könnten deshalb nicht eingeschätzt werden. "Zudem wird die Wirkstoffzusammensetzung eines Produktes oftmals im Zeitverlauf verändert. Konsumenten können dann auch bei wiederholtem Konsum eines bestimmten Produktes nicht mit der gleichen Dosierung und der gewohnten Wirkung rechnen", warnte Ziercke.

    Legal High: Produkte sind oft flippig verpackt

    Die Produkte seien meist bunt und flippig verpackt, was vor allem auf junge Menschen anziehend und unverfänglich wirke. Der Konsum der Produkte sei jedoch nach dem Betäubungsmittelgesetz strafbar, sofern sie Betäubungsmittel oder Drogen enthielten. Sind ähnlich wirksame Stoffe enthalten, die aber nicht als Betäubungsmittel gelten, gilt nach dem BKA hingegen das Arzneimittelgesetz. AZ

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