Die Bedeutung des Wortes Altweibersommer ist klar: Von einem solchen sprechen wir, wenn sich das Herbstwetter von seiner schönsten Seite zeigt - mit blauem Himmel, viel Sonne und hohen Temperaturen.
Meteorologen sagen oft, der Altweibersommer sei der einzige Sommer, auf den Verlass ist. Andere sprechen von einer fünften Jahreszeit: Die heiße Zeit des Sommers ist vorbei, die Nächte oft schon recht kühl, aber der Herbst hat noch nicht so richtig Einzug gehalten.
Die Schönwetterperiode im Herbst wird manchmal auch "Flugsommer" oder "Frauensommer" genannt. Fast zur gleichen Zeit beginnt der Altweibersommer in Nordamerika. Dort heißt er dann "Indian Summer". Berühmt sind die Bilder von den rot-gelb gefärbten Wäldern, etwa in Kanada.
Die Färbung der Blätter im Herbst hat übrigens einen chemischen Hintergrund: Jedes Blatt enthält den grünen Farbstoff Chlorophyll. Werden die Tage und Nächte kälter, bauen Bäume das Chlorophyll langsam ab. Wichtige Stoffe werden zum Beispiel im Stamm gespeichert. Übrig bleiben die Farbstoffe Carotinoide — es färbt die Blätter gelb und orange — und Anthocyan, das die Blätter rot werden lässt.
Aber woher kommt nun der Begriff Altweibersommer? Tatsächlich hat die Bezeichnung der warmen Herbsttage nichts mit älteren Damen zu tun. Mit dem Begriff "weiben" wurde im Altdeutschen das Knüpfen von Spinnweben bezeichnet. Bei sonnigem Wetter kühlt es sich in den klaren Nächten stark ab, so dass in den Morgenstunden durch den Tau die Spinnenweben deutlich zu erkennen sind. Die glänzenden Fäden glitzern im Licht wie langes, silbergraues Haar.
Altweibersommer: Bedeutung und Herkunft des Wortes
Früher glaubten die Leute, dass alte Frauen diese "Haare" beim Kämmen verloren hätten und dass dies das Wirken der Schicksalsgöttinen, die die Lebensfäden der Menschen spinnen, war. Alte Menschen, an denen solche Spinnfäden hängen bleiben, sollten sie Glück bringen.
Kurios am Rande: Im Jahr 1996 klagte eine Seniorin vor dem Landgericht Darmstadt, weil sie sich durch die Verwendung des Wortes Altweibersommer durch den Deutschen Wetterdienst diskriminiert fühlte. Die Richter wiesen die Klage allerdings als unbegründet ab. (AZ)