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Berufung zurückgezogen: Ben Tewaag muss hinter Gitter

Berufung zurückgezogen

Ben Tewaag muss hinter Gitter

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    Benjamin Tewaag ist bei Gericht kein Unbekannter.
    Benjamin Tewaag ist bei Gericht kein Unbekannter.

    Sieben Monate, nachdem der 31-Jährige zu einem halben Jahr Freiheitsstrafe verurteilt worden war, zog er seine Berufung gegen das Urteil zurück und muss somit die Haftstrafe antreten, wie die Staatsanwaltschaft München I am Sonntag entsprechende Medienberichte bestätigte.

    Tewaag erwarte möglicherweise nur die halbe Strafe, weil er zum ersten Mal in Haft komme, hieß es. Im vergangenen Jahr hatte Tewaag einen Studenten bei einem Streit um ein Taxi vor einer Münchner Diskothek heftig auf die Nase geboxt und war dafür zu der Strafe verurteilt worden. Die Haft wird Tewaag in Hessen antreten.

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