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  3. Corona in Ischgl: So tickt der Jurist, der 1000 Urlauber vertritt

Corona in Ischgl
25.01.2021

So tickt der Jurist, der 1000 Urlauber vertritt

Hier fing alles an: Anfang März wurde ein Barkeeper in der Aprés-Ski-Kneipe „Kitzloch“ positiv auf das Coronavirus getestet.
Foto: Jakob Gruber, dpa

Plus Es ist Peter Kolbas größter Fall: Der Verbraucherschützer vertritt 1000 Touristen, die im März 2020 ihren Urlaub im Corona-Hotspot Ischgl verbrachten – und noch heute leiden.

Der Mann, der nach dem Ischgl-Desaster Politik und Verwaltung mit Massenklagen und Anzeigen in Atem hält, lässt sich selbst durch nichts aus der Ruhe bringen: Peter Kolba wirkt auf den ersten Blick wie der gemütlichste Mensch der Welt. Drei-Tage-Bart, Hemd ohne Krawatte, ein Genießertyp. Doch der Eindruck, den der 61-jährige Wiener bei vielen seiner Gesprächspartner hinterlässt, trügt. Wenn Kolba sich einmal auf ein Ziel eingeschossen hat, ist Aufgeben einfach nicht drin.

Unermüdlich treibt der Jurist und Verbraucherschützer ein Anliegen voran: Menschen zu ihrem Recht zu verhelfen, deren Skiurlaub in Ischgl sich zu einem Albtraum-Trip entwickelt hat. Sportler, die nach der Reise im März 2020 schwer an Corona erkrankten, Familien, die nach dem Aufenthalt in Ischgl einen Verwandten an das Virus verloren. Leute, die sich von den österreichischen Behörden verhöhnt fühlen.

Hart, aber herzlich: Anwalt Peter Kolba (rechts) bei einer Pressekonferenz.
Foto: Herbert Neubauer, dpa


An die 6000 Ischgl-Gäste aus aller Welt hat Peter Kolba in den vergangenen Monaten in dem von ihm gegründeten Verbraucherschutzverein VSV zusammengebracht. Der allergrößte Teil von ihnen, 4000 an der Zahl, sind Deutsche. Rund 1000 Betroffene haben von Kolbas Angebot Gebrauch gemacht, sich einer von vier Klagen gegen die Republik Österreich anzuschließen – auch unter ihnen sehr viele Deutsche. Eingereicht hatte der VSV die Klagen bereits am 23. September 2020, am 9. April dieses Jahres findet am Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien der Prozessauftakt statt. Coronabedingt wird im Festsaal des Obersten Gerichtshof verhandelt, „um mit dem zu erwartenden Andrang von Medien und Prozessbeteiligten umgehen zu können“, wie Kolba erklärt.

Einstiger Corona-Hotspot: Kolba hat Kontakt zu 6000 Ischgl-Urlaubern

Für die Tiroler Behörden und die Touristiker ist Kolba zehn Monate nach dem schicksalhaften Saisonende in Ischgl und dem nicht enden wollenden Medienwirbel um Europas wohl größten Corona-Hotspot ein Gottseibeiuns, einer, der dafür sorgt, dass der Ski-Ort bis heute nicht aus den Schlagzeilen kommt. Für die andere Seite, die betroffenen Gäste von damals, ist er der Einzige, der sie an ihr Ziel bringen kann: für ihr Leid entschädigt zu werden, gerechte Strafen für die aus ihrer Sicht Schuldigen zu erleben.

Es sind Musterklagen, zwei der Fälle betreffen Familien, die Angehörige durch eine Ischgl-bedingte Corona-Erkrankung verloren haben. Ein Fall betrifft einen Skifahrer, der so schwer erkrankte, dass er bis heute massiv an Spätfolgen leidet. Die vierte Klage findet Kolba „besonders interessant, da geht es um einen Vertreter, der sich nur einen Tag in Ischgl aufgehalten hat, nicht einmal Skifahren war und sich trotzdem angesteckt hat“. Diese Fälle stehen stellvertretend für zahllose ähnliche.

Hinter den Musterklagen stehen die Schicksale von Menschen

Die Menschen, die hinter den Klagen stehen, haben eines gemeinsam. Sie waren in Ischgl, als dort das Coronavirus zum ersten Mal zuschlug. Viele von ihnen hatten in einer der Aprés-Ski-Bars gefeiert, zum Beispiel im „Kitzloch“ mit seinen rotweißen Fensterläden und der rustikalen Alpenoptik. Ausgerechnet der Barkeeper wurde am 7. März 2020 positiv auf das damals noch „neuartige Virus“, wie alle es nannten, getestet. Er gab Corona an die Gäste weiter. Die begegneten anderen Skifahrern, so nahm alles seinen Lauf.

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Am Ende hatte sich das Virus unter anderem von Ischgl aus in ganz Europa ausgebreitet. Und die Behörden Österreichs und im Speziellen Tirols sahen sich einer Flut an Anschuldigungen gegenüber: zu spät reagiert, zu mangelhaft informiert, vom Tourismus infiltriert. In Kolbas Klagen geht es um Schmerzensgeld, Verdienstausfall und Schadenersatz, finanziert werden die Prozesse zum allergrößten Teil über Rechtsschutzversicherungen. Dass in Deutschland doppelt so häufig solche Policen abgeschlossen werden wie in Österreich, kommt Kolba dabei zupass. Und der Verbraucherschützer arbeitet noch immer daran, mehr Geschädigte dazu zu bringen, sich dem Verfahren anzuschließen.

Eine der deutschen Urlauberinnen, die sich von Peter Kolba vertreten lassen, ist Doris Staß. „Von den Behörden kommt nichts. Im Gegenteil, immer nur uns Urlaubern selbst die Schuld zu geben – das hinzunehmen, dazu bin ich nicht mehr bereit“, sagt die Kölnerin. Vom 8. bis 13. März war sie mit einer Freundin zum Skifahren in Ischgl, infizierte sich, „wohl an einem der Stehtische in einer Skihütte“, wie sie sagt, und durchlitt in der Folge einen schweren Covid-19-Verlauf. Acht Tage lag sie im Krankenhaus und entging der Intensivstation nur knapp. Erst nach Wochen war sie wieder gesund. Noch heute stehe sie manchmal im Supermarkt und wisse nicht mehr, was sie eigentlich kaufen wollte, sagt Staß – eine Spätfolge der Erkrankung, wie sie vermutet.

Die Skigebiete rund um Ischgl sind bei Wintersportlern beliebt - hier ein Bild ohne Corona.
Foto: Felix Hörhager, dpa

Ums Geld gehe es ihr bei der Klage aber nicht, erklärt die Hobby-Skifahrerin – sie möchte, dass seitens der Behörden endlich Verantwortung übernommen wird. „Offen zu kommunizieren, dass da Fehler passiert sind, das müsste für den Ort doch heute allererste Priorität sein“, sagt Staß. Sie versteht nicht, wieso man in Tirol selbst ein Jahr später keinen Schritt auf die Betroffenen zugehe. „Natürlich haben wir damals im Urlaub über Corona nachgedacht.“ Von den Touristikern vor Ort aber habe niemand über das Virus gesprochen.

Im Fall Ischgl ist Österreich angeklagt

Anfang November antwortete erstmals die Finanzprokuratur, also die Anwältin der Republik Österreich, auf Kolbas Klagen – und wies darin jede Verantwortung des Staates schon im Vorhinein zurück. Die Behörden in Tirol hätten „zu jedem Zeitpunkt sämtliche dem Ermittlungsstand entsprechenden, erforderlichen und durch die bestehende Rechtslage zur Verfügung stehenden Maßnahmen unverzüglich umgesetzt“, hieß es. Und: Die Betroffenen hätte ja auch schon infiziert gewesen sein können, als sie in Ischgl ankamen, schließlich gehe man von einer Inkubationszeit von bis zu 14 Tagen aus. Für Peter Kolba ist das eine „ungeheuerliche Täter-Opfer-Umkehr“. Was ihm auffällt: „Die Finanzprokuratur bestreitet alles, auch das, was die Ischgl-Kommission bereits an Verfehlungen festgestellt hat.“ Sogar die Höhe der Kosten für Grabsteine der Corona-Opfer sei von der Vertretung der Republik Österreich in Zweifel gezogen worden.

Zur Erinnerung: Eine Experten-Kommission unter der Leitung des ehemaligen Richters Roland Rohrer hatte Mitte Oktober in ihrem Endbericht gravierende Verfehlungen der Behörden in Tirol festgestellt. Angesichts der Informationslage hätte man schon spätestens am 9. März 2020 den Skibetrieb in Ischgl einstellen müssen, nicht erst am 13., fast eine Woche später. Die Abreise sei ungeordnet und ungeplant abgewickelt worden, es sei zu „folgenschweren Fehleinschätzungen“ gekommen, urteilte Rohrer.

Österreichs Bundeskanzler Sebastian Kurz soll eine Mitschuld an Ischgl tragen.
Foto: Georg Hochmuth, apa, dpa

Schuld sah die Kommission auch bei ÖVP-Bundeskanzler Sebastian Kurz, der für die Anordnung der Quarantäne eigentlich gar nicht zuständig gewesen sei, und dessen „missverständliche Ankündigung“ die Tourismusverbände veranlassen hätte sollen, die Abreise der Gäste „gestaffelt und über das Wochenende“ zu organisieren. Die Kommunikation zwischen dem Tourismusverband Paznauntal, dem Ischgler Bürgermeister Werner Kurz (ÖVP) und anderen wichtigen lokalen Playern vor dem chaotischen 13. März war für Kolba auch ein Mitgrund, wieso er gegen den Ortschef und drei weitere Beamte schon am 24. März eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Innsbruck eingebracht hatte. Der Vorwurf: Falsches und zu spätes Handeln der Behörden – also Verdacht auf fahrlässige Gefährdung von Menschen. Kolbas letzte Akteneinsicht ins laufende Verfahren zeigte, dass die Beschuldigten im vergangenen Herbst noch nicht einmal von der Staatsanwaltschaft vernommen worden waren. Die Mühlen der österreichischen Justiz mahlen in diesem Fall langsam. Sehr langsam.

„Erst nach dem Vorliegen des Kommissionsberichts durften die Ermittler offenbar beginnen, systematischer Dokumente und Unterlagen zusammenzutragen“, sagt Kolba. Tatsächlich bestätigt ein Sprecher der Innsbrucker Staatsanwaltschaft, dass Ischgls Bürgermeister Werner Kurz an diesem Montag erstmals „haupteinvernommen“, also von den Ermittlern befragt, wurde – knapp ein Jahr nach Kolbas Anzeige.

Erst jetzt wurde der Bürgermeister von Ischgl vernommen

Unserer Redaktion wollte Kurz keine Stellungnahme abgeben, er wolle das laufende Verfahren nicht durch Aussagen beeinflussen, ließ ein Sprecher des Bürgermeisters ausrichten. Für Kurz und die drei weiteren Beamten gilt die Unschuldsvermutung. Der Geschäftsführer des Tourismusverbands Paznaun-Ischgl, Andreas Steibl, betont in einer schriftlichen Stellungnahme: „Es tut uns aufrichtig um jeden sehr leid, der krank geworden ist – um unsere Gäste, unsere Mitarbeiter und die Einheimischen, die unter den Auswirkungen dieser heimtückischen, weltweiten Pandemie gelitten haben. Wir müssen heute aber auch erkennen, dass kein Land, kein Ort – auch nicht Ischgl – auf eine derartige Ausnahmesituation umfassend vorbereitet war.“ Das Wissen um die Pandemie sei damals noch kaum vorhanden gewesen. Man habe jetzt viel gelernt. „Was geschah, darf sich nicht wiederholen.“

Ernst Biedermeier aus dem Raum Passau bringt die Entschuldigung der Österreicher herzlich wenig. Er war im März 2020 mit zehn Freunden in Ischgl und hat sich Kolbas Klage angeschlossen: „Die Informationspolitik vor Ort war eine Katastrophe.“ Bei der Abreise seien keine Daten erfasst worden, ein Quarantäne-Formular, wie es den Heimkehrern ab 13. März zur Unterschrift vorgelegt wurde, bekam er bei seiner Abreise zwei Tage vorher nicht. Vom infizierten Barkeeper im „Kitzloch“ habe er „von zu Hause“ erfahren, sagt Biedermann. Und: „Aufgrund der sich schon abzeichnenden Situation hätte man uns am 7. März gar nicht mehr nach Ischgl hineinlassen dürfen.“ Seine Motivation, sich Kolbas Initiative anzuschließen? „Aufklärung des Sachverhalts und die Verurteilung von Verantwortlichen“, erklärt Biedermann etwas bürokratisch. Politiker würden „seit Monaten predigen, dass „der Schutz der Gesundheit oberste Priorität“ habe. Im Falle von Ischgl aber hätten „angefangen vom Bürgermeister bis zum Bundeskanzler“ die Verantwortlichen „alles an wirtschaftlichen Interessen noch durchgesetzt, was möglich war“. Tatsächlich liefen die Lifte noch tagelang, nachdem die ersten Infektionen bekannt geworden waren.

Fall Ischgl: Anwalt Kolba arbeitet grenzüberschreitend

Was treibt Kolba persönlich an, sich im Ischgl-Skandal so rastlos zu engagieren? „Ich habe in 30 Jahren als Verbraucherschützer gelernt, wie man Davids gegen einen Goliath wirksam vertritt.“ Bei den Ereignissen in Tirol sei ihm schnell klar gewesen: „Entweder man sammelt zeitnah die Opfer, oder diese verlaufen sich in alle Winde.“

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Die Stärke seines Verbraucherschutzvereins sieht Kolba in dessen grenzüberschreitender Ausrichtung: „Klassische“ Verbände wie der der deutsche Verbraucherzentrale Bundesverband würden nur national agieren, das habe der Vergleich gezeigt, den dieser Verband im VW-Skandal geschlossen habe – eben nur für deutsche Geschädigte. „Ich halte das für völlig veraltetes Denken, weil nicht nur Konzerne global agieren, sondern auch die Schäden sich international verteilen“, sagt Kolba.

Gerade bei Ischgl sei zudem Unabhängigkeit unabdingbar. Kolba will kein Geld vom Staat oder irgendwelchen Institutionen. Schließlich kann es immer sein, dass einer von ihnen irgendwann selbst auf der Anklagebank sitzt.

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