Nach Ablauf der Gültigkeit müssen die Inhaber einen neuen Führerschein beantragen, aber keine neue Fahrprüfung absolvieren. Alle bis 2013 ausgestellten unbefristeten Führerscheine müssen spätestens bis 2033 umgetauscht werden, sagte ein Sprecher des Verkehrsministeriums.
Grund für die Befristung der Fahrlizenzen ist eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2006, die die Bundesregierung bis nächstes Jahr umgesetzt haben muss.
Mit dem regelmäßigen Austausch seien die Dokumente stets auf dem neuesten Stand der Sicherheitstechnik. Zusätzlich werde ein immer relativ aktuelles Passbild dafür sorgen, dass die Erkennbarkeit des Führerscheininhabers verbessert wird, so das Ministerium weiter. Gesundheitschecks alle 15 Jahre, wie die EU zusätzlich angeregt hatte, soll es allerdings in Deutschland nicht geben.
Der Bundesrat muss den Plänen noch zustimmen. ddp