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Ende im juristischen Streit: Außergerichtliche Einigung von Carsten Maschmeyer und NDR

Ende im juristischen Streit

Außergerichtliche Einigung von Carsten Maschmeyer und NDR

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    Der NDR und Carsten Maschmeyer einigten sich außergerichtlich und beendeten somit einen monatedauernden Streit. Maschmeyer hatte sich gegen Dokumentationen zur Wehr gesetzt, die ihn in ein falsches Licht gerückt haben sollen.
    Der NDR und Carsten Maschmeyer einigten sich außergerichtlich und beendeten somit einen monatedauernden Streit. Maschmeyer hatte sich gegen Dokumentationen zur Wehr gesetzt, die ihn in ein falsches Licht gerückt haben sollen. Foto: DPA

    Der monatelang geführte juristische Streit zwischen dem NDR und dem Gründer des Finanzdienstleisters AWD, Carsten Maschmeyer, ist beendet. Beide Seiten haben sich darauf geeinigt, "sämtliche Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der NDR-Berichterstattung über Herrn Maschmeyer nicht mehr weiter zu verfolgen". Das teilte ein Sendersprecher am Freitag in Hamburg mit. Entsprechendes bestätigte eine Sprecherin von Maschmeyer auf dapd-Anfrage. Nähere Angaben wollten beide Parteien auf Anfrage jedoch nicht machen.

    Der außergerichtliche Vergleich regelt nach dapd-Informationen, dass beide Seiten ihren nicht abgeschlossenen Rechtsstreit ruhen lassen. Auch sehe Maschmeyer von etwaigen strafrechtlichen Schritten gegen den Sender ab.

    Maschmeyer hatte sich gegen Dokumentarbeiträge über seine Geschäftspraktiken als AWD-Gründer zur Wehr gesetzt. Er war in mehreren Filmen als "Drücker-König" und "Abzocker Maschmeyer" betitelt worden.

    Beiträge dürfen erneut ausgestrahlt werden

    Seit Freitagabend dürfen die betroffenen Beiträge wieder in ihrer Ursprungsfassung ins Internet gestellt werden. Einzig musste der Sender eine Szene mit dem Privathaus von Maschmeyer aus dem "Panorama"-Beitrag "Abzocker Maschmeyer" entfernen. Ebenso dürfen die Filme nach dapd-Informationen bei aktuellen journalistischen Anlässen erneut im Fernsehen ausgestrahlt werden.

    Maschmeyers Vorgehen richtete sich vorallem gegen den Film "ARD-exclusiv: Der Drückerkönig und die Politik". Die Dokumentation mit Christoph Lütgert war am 12. Januar im Ersten ausgestrahlt worden und stellte die Geschäftspraktiken des AWD-Gründers sowie seine Nähe zur Politik kritisch dar. Der Film basierte auf einem Beitrag aus dem Format "Panorama - die Reporter", den das NDR Fernsehen am 8. September 2010 unter dem Titel "Abzocker Maschmeyer" gezeigt hatte. Auch griff der Sender das Thema noch einmal in einem "Panorama"-Beitrag unter dem Titel "Die Unschuld vom Maschsee" am 20. Januar auf.

    In einer Stellungnahme von Maschmeyer von Ende Januar hatte es geheißen, dass ein Rechtsanwalt derzeit ein Gutachten erstelle, um zu prüfen, ob die Autoren der vom NDR produzierten beiden TV-Sendungen "eventuell gegen Strafgesetze verstoßen haben". Maschmeyer hatte betont, er wolle niemanden einschüchtern, sondern "lediglich objektiv prüfen lassen", ob hier eventuell rechtswidrige Handlungen vorlägen.

    "Monatelang aufgelauert und nachgestellt"

    In einem Interview mit der "Süddeutschen Zeitung" hatte er zu Beginn des Jahres berichtet, seiner Familie, seinen Freunden und ihm sei "monatelang aufgelauert und nachgestellt" worden. Es gebe Anhaltspunkte dafür, dass "in dem journalistischen Übereifer" Strafgesetze verletzt worden seien. Der Sender hatte die Vorwürfe damals zurück gewiesen. Nach mehreren einstweiligen Verfügungen von Maschmeyer und zwei seiner Mitarbeiter bei den Landgerichten Berlin und Köln hatte die "Panorama"-Redaktion des NDR eine neue Version der ARD-Reportage realisiert. Auf "panorama.de" wurde zwischenzeitlich "Der Drückerkönig und die Politik - reloaded" beziehungsweise der "Judge's Cut" präsentiert. Gegen die einstweiligen Verfügungen hatte der Sender Widerspruch eingelegt. dapd/AZ

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