Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. Harry und Meghan: Meghan Markle gegen die "Mail": Bleibt ihr eine Hauptverhandlung erspart?

Harry und Meghan
11.02.2021

Meghan Markle gegen die "Mail": Bleibt ihr eine Hauptverhandlung erspart?

Herzogin Meghan könnte eine Hauptverhandlung erspart bleiben.
Foto: Eddie Mulholland, dpa (Archiv)

Herzogin Meghan hat gegen eine britische Boulevardzeitung geklagt. Der Grund: Schutz ihrer Privatsphäre. Im Prozess kamen jedoch viele private Details an die Öffentlichkeit.

Herzogin Meghan (39) hofft im Rechtsstreit mit dem Verlag der Boulevardzeitung Mail on Sunday auf ein Ende der Schlammschlacht. Am Donnerstag will das zuständige Gericht in London nun entscheiden, ob ihr das Hauptverfahren mit Zeugenaussagen erspart bleibt und eine Entscheidung nur aufgrund der bereits eingereichten Beweise getroffen wird. Sollte der Richter dem Antrag Meghans zustimmen, wird auch nicht ausgeschlossen, dass er im Anschluss direkt das Urteil verkündet.

Die Frau von Prinz Harry (36) hatte den Prozess mit einer Klage wegen der Teilveröffentlichung eines Briefs an ihren Vater, Thomas Markle (76), selbst ins Rollen gebracht. Sie wollte damit ihr Privatleben besser vor den Blicken der Boulevardjournalisten schützen. 

Meghan Markles Vater gab einen Brief an die Mail on Sunday

Bislang hatte sich das Verfahren für Meghan aber eher als Bumerang erwiesen. Aus den Anhörungen und Sitzungsdokumenten gelangten zahlreiche Details aus dem Streit mit ihrem Vater an die Öffentlichkeit. Die beiden liegen seit der Hochzeit Meghans mit Harry im Frühjahr 2018 im Clinch. Thomas Markle hatte seine Teilnahme zu dem Spektakel mit Hunderttausenden Schaulustigen in Windsor kurzfristig abgesagt - wegen gesundheitlicher Gründe, wie er es darstellt. Seitdem sind die beiden zerstritten.

Der Kontakt zwischen Thomas Markle und seiner Tochter Meghan ist abgebrochen.
Foto: Alaska TV/Channel 5, dpa

Den handgeschriebenen Brief Meghans hatte der Senior selbst an die Journalisten der Mail on Sunday gegeben. Er habe damit sein öffentliches Image rehabilitieren wollen, begründete er den Schritt. Zuvor hätten Freunde Meghans ihn in einem Interview in schlechtem Licht dargestellt, findet er.

Thomas Markle sagte die Teilnahme an der royalen Hochzeit von Meghan und Harry ab

Meghan wollte nach eigenen Angaben mit dem Schreiben reinen Tisch machen. Doch Thomas Markle zufolge war darin nichts als Kritik. "In dem Brief stand nicht, dass sie mich liebt. Nicht einmal wie es mir geht, wurde darin gefragt. Keine Sorge über die Tatsache, dass ich einen Herzinfarkt erlitten hatte, kam darin zum Ausdruck und keine Fragen zu meiner Gesundheit", hieß es in einer schriftliche Stellungnahme vor Gericht. Meghan habe die Vater-Tochter-Beziehung mit dem Brief aufkündigen wollen, ist sich Thomas Markle sicher.

Aus Sicht von Meghan und Harry ist der Rentner selbst zum Opfer der Medien geworden. Die ehemalige Schauspielerin wirft den Journalisten vor, den Streit mit ihrem Vater erst angefacht zu haben, um darüber berichten zu können. Thomas Markle sei belästigt, ausgenutzt, manipuliert und erniedrigt worden, hieß es in einer Stellungnahme von Meghans Anwalt.

Abgesagt hatte der Brautvater seine Teilnahme an der Hochzeit laut Meghans Anwälten bereits einige Tage vor seinem Herzinfarkt, weil er sich wegen eines Berichts in der Mail on Sunday geschämt habe. Das Blatt hatte aufgedeckt, dass Markle für gestellte Paparazzi-Aufnahmen posiert hatte, die ihn bei Vorbereitungen zu dem Fest zeigen sollten. Zum Ärger der Royals ließ sich Thomas Markle seitdem immer wieder interviewen und packte gegen Geld aus, wie er inzwischen offen zugibt - für die britische Königsfamilie ein unverzeihlicher Tabubruch. 

Meghan und Harry leben inzwischen in Kalifornien

Im Kern des Verfahrens vor Gericht steht aber die Frage, wie viel Recht auf Privatsphäre Royals wie Meghan und Harry beanspruchen dürfen und wie schwer das Recht der Öffentlichkeit auf Informationen über die Super-Promis wiegt. 

Die beiden leben inzwischen mit ihrem einjährigen Sohn Archie im kalifornischen Santa Barbara, nachdem sie sich vor einem knappen Jahr aus dem engeren Kreis der britischen Königsfamilie verabschiedet hatten. Auch dabei spielte der Wunsch auf ein Leben ohne ständige Beobachtung durch Boulevardmedien eine Rolle.

Die Unabhängigkeit von öffentlichen Mitteln, die sie inzwischen erlangt haben, dürfte zu ihren Gunsten sprechen. Auf der anderen Seite vermarkten die beiden inzwischen mit millionenschweren Deals mit Streamingdiensten wie Netflix und Spotify nichts anderes als die eigene Berühmtheit. Das wiederum könnte dafür sprechen, dass sie es auch in Kauf nehmen müssen, wenn über die wenig schmeichelhaften Aspekte ihres Lebens berichtet wird. (dpa)

Lesen Sie dazu auch:

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.