Im Mordprozess um das sogenannte Horrorhaus von Höxter hat der Verteidiger von Angelika W. Freispruch für die Angeklagte gefordert. Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft, zweifacher Mord durch Unterlassen und versuchter Mord, seien nicht haltbar, sagte Anwalt Peter Wüller am Dienstag in seinem Plädoyer am Landgericht Paderborn.
Im Fall einer der beiden toten Frauen seien sich die Gutachter nicht einig gewesen, ob der Tod zu verhindern gewesen wäre. Daher müsse im Zweifel zugunsten seiner Mandantin entschieden werden, sagte Wüller zum Abschluss der Plädoyers am 58. Prozesstag. Bei der zweiten Frau, deren Leiche laut Anklage zuerst eingefroren, dann zersägt und später in dem Haus in Höxter-Bosseborn verbrannt wurde, sei nicht klar, woran sie überhaupt gestorben sei. "Das Gericht müsste hier spekulieren", sagte Wüller.
Prozess um Misshandlungen in Höxter: Verteidiger fordert Freispruch für Angelika W.
"Es gibt keine Zweifel daran, dass sich über Jahre hinweg üble Taten in dem Haus in Höxter abgespielt haben", sagte Wüller. Frauen seien systematisch entmenschlicht worden. "Sie wurden gehalten wie Vieh, nein, das stimmt nicht. Schweine und Kühe werden heute besser gehalten", sagte der Anwalt. Das Verhalten der Angeklagten sei "abartig und krank" gewesen.
Wüller beschrieb seine Mandantin als ein Opfer, das zur Mittäterin geworden sei. "Ich habe keinen Zweifel, dass beide gemeinsam über Jahre hinweg Frauen aufs Übelste misshandelt haben." Das Gericht dürfe aber nur über das urteilen, was angeklagt und auch nachgewiesen worden sei.
Im Fall, dass das Gericht seinem Antrag auf Freispruch nicht folge, fordere er für seine Mandantin die Kronzeugenregelung und damit die Minderung einer bei Mord fälligen lebenslangen Freiheitsstrafe, erklärte Wüller. Angelika W. habe "von Anfang an Ross und Reiter genannt. Sie hat Taten offenbart, auf die die Ermittler nie gekommen wären. Ohne ihre umfassende Aussage säßen wir heute nicht hier."
Der Fall Höxter - eine Chronologie des Grauens
Das Landgericht Paderborn hat ein Urteil zu den Geschehnissen im sogenannten Horrorhaus von Höxter gesprochen. Angeklagt wegen Mordes durch Unterlassen waren Wilfried W. (48) und seine Ex-Frau Angelika W. (49). Eine Chronologie der Ereignisse:
1995: Das Amtsgericht Paderborn verurteilt den damals 25-jährigen Wilfried W. wegen Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Nötigung zu zwei Jahren und neun Monaten Haft. Er hatte laut Gericht seine Frau misshandelt und gequält - zusammen mit einer Komplizin.
1999: Der gebürtige Bochumer lernt die in Herford geborene, heute 49-jährige Angeklagte Angelika B. kennen. Sie heiraten.
2011: Im Ortsteil Höxter-Bosseborn mietet das Paar einen Hof.
Ende 2011 bis März 2012: Mehr als drei Monate soll eine Frau aus dem Großraum Berlin misshandelt und gefangen gehalten worden sein. Das Opfer traut sich erst 2016, bei der Polizei auszusagen, als es in Medienberichten das Haus in Ostwestfalen wiedererkennt.
2013: Über eine Zeitungsanzeige kommt Anika W. aus Niedersachsen nach Bosseborn. Nach kurzer Zeit heiratet sie Wilfried W., der weiter mit seiner Ex-Frau in dem Haus wohnt. Gemeinsam sollen sie die 33-Jährige gequält haben, wie aus den Aussagen der Angeklagten hervorgeht.
August 2014: Die misshandelte Frau stirbt an ihren Verletzungen. Das Paar soll die Leiche in einer Tiefkühltruhe eingefroren, zerstückelt und verbrannt sowie die Asche an Straßenrändern verteilt haben. Das Paar habe immer wieder SMS-Nachrichten an die Mutter des Opfers geschickt, die bis April 2016 davon ausgeht, dass ihre Tochter lebt.
Februar 2016: Die 41-jährige Susanne F. aus dem niedersächsischen Bad Gandersheim reagiert auf eine Zeitungsanzeige und kommt im März in das Haus. Über mehrere Wochen wird sie festgehalten und misshandelt.
April 2016: Mit der schwer verletzten Frau im Auto fährt das Paar in Richtung Bad Gandersheim. Dort wollen sie die Frau in ihre Wohnung zurückbringen. Eine Autopanne durchkreuzt jedoch den Plan. Sie entscheiden sich, einen Rettungswagen zu rufen. Das Opfer stirbt einen Tag später, die Ärzte schalten die Polizei ein. Wenige Tage später wird Haftbefehl gegen Wilfried W. und seine Ex-Frau erlassen.
Mai 2016: Die Ermittler geben Details bekannt. Die Beschuldigte hat demnach umfassend über beide Todesfälle ausgesagt, Wilfried W. bestreitet jede Schuld. Die Polizei sucht nach weiteren Frauen, die in der Gewalt des Paares in Bosseborn gewesen sein könnten.
Oktober 2016: Beginn des Prozesses gegen Wilfried W. und Angelika W.
Ende 2016: Angelika W. schildert bei ihrer Befragung im Prozess grausame Details. Ohne ersichtliches Unrechtsbewusstsein berichtet sie, wie sie selbst Opfer und dann Täterin geworden sei.
März 2017: Wilfried W. sagt aus. Er schildert sich als Mitläufer.
Juli 2018: Laut Gutachterin Nahlah Saimeh haben die Angeklagten eine gewachsene Einheit gebildet, um ihre Opfer einzuschüchtern und zu manipulieren. Die überdurchschnittlich intelligente Angelika W. sei schuldfähig, trotz der Züge von Autismus. Saimeh empfiehlt, Wilfried W. in die Psychiatrie einzuweisen. Er sei vermindert schuldfähig und habe eine erhebliche Intelligenzminderung.
September 2018: Staatsanwalt und Nebenkläger fordern lebenslange Freiheitsstrafen und das Feststellen der besonderen Schwere der Schuld für beide Angeklagten. Zusätzlich soll Wilfried W. in die Psychiatrie. Seine Verteidiger sprechen sich wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchten Mordes für sieben Jahre und sechs Monate Haft und Einweisung in die Psychiatrie aus. Die Verteidiger von Angelika W. fordern für sie Freispruch. Sollte das Gericht dem nicht folgen, schlagen ihre Anwälte wegen umfassender Aussage eine Kronzeugenregelung vor. Dann soll sie für 12 Jahre ins Gefängnis.
Oktober 2018: Die beiden Angeklagten werden zu langjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Das Landgericht verhängt gegen Angelika W. 13 Jahre Haft und gegen Wilfried W. elf Jahre Freiheitsstrafe.
Horror-Haus von Höxter: Verteidiger von Wilfried W. plädierten auf über sieben Jahre Haft
Am nächsten Prozesstag am Freitag haben die beiden Angeklagten noch die Möglichkeit des letzten Wortes. Angelika W. hatte im Vorfeld angekündigt, dafür einen ganzen Tag zu benötigen. Somit muss das Gericht mit der Urteilsverkündung auf den Termin am 5. Oktober ausweichen.
Im Mordprozess um das sogenannte Horrorhaus von Höxter haben die Verteidiger des Angeklagten Wilfried W. eine Haftstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten für den 48-Jährigen und die Einweisung in die Psychiatrie beantragt. Damit lagen die Anwälte am Donnerstag vor dem Landgericht Paderborn deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft und der drei Nebenkläger.
Diese hatten am Vortag für einen versuchten und einen vollendeten Mord durch Unterlassen lebenslange Haftstrafen und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert.
Angeklagte quälten über Jahre Frauen in ihrem Haus in Höxter
Der Deutsche Wilfried W. hat sich nach Ansicht seines Verteidigers Detlev Binder wegen gefährlicher Körperverletzung und des versuchten Mordes zu verantworten. Allerdings müsse für seinen Mandanten strafmildernd bedacht werden, dass im Fall der im Krankenhaus gestorbenen Susanne F. von den Angeklagten ein Krankenwagen gerufen wurde, um das Leben der Frau noch zu retten. Im Fall der zweiten in Höxter gestorbenen Frau lehnen die Anwälte eine Verurteilung wegen Mordes durch Unterlassen ab.
Über Jahre hinweg soll ein Paar mehrere Frauen aus Niedersachsen in ein Haus nach Ostwestfalen gelockt und dort schwer misshandelt haben. Zwei Frauen starben infolge der Quälereien. (dpa/AZ)