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Verbraucherschutz
08.01.2020

Jahreszahl 2020 nicht abkürzen? Das sagt die Verbraucherzentrale

US-Behörden warnen vor Betrügern: Sollte man die Jahreszahl 2020 immer ausschreiben und niemals abkürzen?
Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa

US-Behörden mahnen dazu, das Jahr 2020 immer auszuschreiben - aus Angst vor Betrügern. Aber wie groß ist die Gefahr wirklich? Nachgefragt bei der Verbraucherzentrale.

Dieses Jahr könnte ein Problem aufkommen, das es zum ersten Mal seit dem Jahr 1919 gibt - falls es damals schon jemanden interessierte. Viele Menschen haben es sich angewöhnt, in Datumsangaben nur noch die letzten beiden Ziffern auszuschreiben: So wurde aus dem 1. April 2011 gerne der 1.4.11 und aus dem 24. Mai 2018 der 24.5.18 - wieso sollte da nicht auch aus dem 8. Januar 2020 der 8.1.20 werden?

Das Problem: Betrüger könnten an die 20 etwa eine 18 dranhängen, wodurch der "8.1.20" plötzlich zum "8.1.2018" werden würde - und es würde nicht auffallen, dass die Zahl gefälscht wurde. Wer mit einer abgekürzten Jahresangabe etwa einen Vertrag im Fitnessstudio unterschreiben würde, dem könnten Betrüger die zwei Ziffern "18" dranhängen und das Geld für die vergangenen zwei Jahre fordern - steht ja im Vertrag.

Jahreszahl 2020 ausschreiben: US-Behörden warnen vor Betrug

Deshalb mahnen US-Behörden dazu, die Jahreszahl im Jahr 2020 stets auszuschreiben. Aber ist das wirklich nötig? Wir haben bei der Verbraucherzentrale Bayern nachgefragt.

Zwar bestehe die Gefahr theoretisch, bisher seien aber noch keine derartigen Fälle gemeldet worden, sagt Fachberaterin Esther Jontofsohn-Birnbaum. Auch aus den USA seien keine Betrugsfälle bekannt geworden.

Jahreszahl 2020 nicht abkürzen? Am sichersten ist ein Durchschlag

Am effizientesten vermeide man nachträgliche Veränderungen am Vertrag, wenn man stets auf einen Durchschlag bestehe und diesen an sicherer Stelle aufbewahre. Damit können möglicherweise Betroffene im Streitfall darlegen, wann der Vertragsschluss tatsächlich stattgefunden hat.

Und, so die Verbraucherzentrale: Falls man es einem Unternehmen zutrauen würde, derart zu betrügen, sollte man es sich lieber gleich zwei Mal überlegen, bevor man dort überhaupt einen Vertrag unterschreibt - oder eben doch "im Zweifelsfall mit vollem Datum". (AZ)

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