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Missbrauchsfall Staufen
23.07.2018

Kind für 10.000 Euro mehrfach vergewaltigt? Prozess beginnt

Das Landgericht Freiburg. Ein Urteil in dem Fall könnte es Anfang August geben.
Foto: Patrick Seeger, dpa (Archiv)

Reiseziel Kindesmissbrauch: Der Täter kam laut Anklage mit Flugzeug und Mietwagen, brachte Tausende Euro mit. Nun beginnt der letzte Prozess im Fall Staufen.

Mehr als 10.000 Euro soll ein Mann für die mehrfache Vergewaltigung eines Jungen in Baden-Württemberg gezahlt haben. Von diesem Donnerstag an muss sich der 33-Jährige in Freiburg vor dem Landgericht verantworten. Der Spanier ist unter anderem wegen Vergewaltigung und schweren sexuellen Missbrauch eines Kindes in mehreren Fällen angeklagt, sagte ein Gerichtssprecher. Er hat die Taten gegenüber der Polizei den Angaben zufolge gestanden. Ein Urteil könnte es nach vier Verhandlungstagen Anfang August geben (Az.: 6 KLs 160 Js 32949/17 AK 5/18).

Missbrauchsfall Staufen: Junge im Darknet angeboten

Der damals in Staufen lebende und inzwischen zehn Jahre alte Junge war mehr als zwei Jahre lang im Darknet angeboten und Männern aus dem In- und Ausland gegen Geld für Vergewaltigungen überlassen worden. Seine Mutter (48) und ihr wegen schweren Kindesmissbrauchs vorbestrafter Lebensgefährte (39) werden dafür verantwortlich gemacht. Sie haben gestanden. Der Spanier, der nun vor Gericht steht, war demnach einer der Männer, die sich an dem Kind vergangen haben.

Der Mann, der laut Gericht seinen Beruf mit Manager angibt, reiste der Anklage zufolge von Anfang September 2016 bis August 2017 mehrmals von Barcelona aus per Flugzeug und Mietwagen ins südliche Baden-Württemberg, um sich an dem Jungen zu vergehen. Der Mutter und dem Lebensgefährten habe er hierfür mehr als 10 000 Euro bezahlt. Er war im Oktober 2017 von der spanischen Polizei festgenommen und im Dezember 2017 an Deutschland ausgeliefert worden. Dort sitzt er seither in Untersuchungshaft.

Es ist laut Justiz der siebte und damit letzte Prozess in dem Missbrauchsfall, in dem es insgesamt acht Verhaftungen und Anklagen gab. Fünf Männer standen bislang jeweils einzeln vor Gericht und wurden verurteilt. Die Urteile sind allerdings noch nicht rechtskräftig. Gegen die Mutter des Kindes und ihren Lebensgefährten, beides Deutsche, wird derzeit gemeinsam verhandelt. Das Urteil gegen sie will das Landgericht Freiburg am 7. August (09.30 Uhr) verkünden. (dpa)

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