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Nach Metzelder-Urteil
30.04.2021

Kinderpornographie und sexueller Missbrauch: Bald drohen härtere Strafen

Sexueller Missbrauch von Kindern wird künftig härter bestraft.
Foto: Patrick Pleul, dpa (Symbolbild)

Die Bewährungsstrafe für Christoph Metzelder sorgt für Unverständnis. Schon im März hatte der Bundestag härtere Gesetze gegen Kindesmissbrauch beschlossen. Wann sie in Kraft treten.

Das Metzelder-Urteil stößt bei vielen auf Unverständnis: Er soll unter anderem Fotos verschickt haben, die schweren sexuellen Missbrauch von unter zehn Jahre alten Mädchen darstellen - und ist dafür nun zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten verurteilt worden.

Besonders in den sozialen Netzwerken sorgt das Strafmaß für Furore. "Schämen sie sich, Herr Richter!", schreibt ein Nutzer unter einem Beitrag zum Urteil. "Sowas macht ein fassungslos", kommentiert eine andere. Einige ziehen einen Vergleich zu Uli Hoeneß, der 2014 wegen einer Steuerstraftat zu dreieinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt wurde - und fordern höhere Strafen für im Zusammenhang mit Kinderpornographie und -missbrauch. Dabei liegt Metzelders Strafe nach Auffassung vieler juristischer Beobachter in Relation zu vergleichbaren Taten im gewöhnlichen Bereich.

Genau die sind auch längst beschlossen. Ende März verabschiedete der Bundestag das "Gesetz zur Be­kämpfung sexuali­sierter Gewalt gegen Kinder", das schärfere Strafen für solche Taten vorsieht. Auf Metzelders Urteil hat das freilich keine Auswirkung, denn Straftäter dürfen nach dem Grundgesetz nur nach den Gesetzen bestraft werden, die zum Zeitpunkt der Tat galten.

Höhere Strafen für Kinderpornographie beschlossen

Künftige Straftäter erwarten damit wesentlich höhere Strafen. Einige Tatbestände hat der Gesetzgeber vom Vergehen zum Verbrechen hochgestuft. Das bringt mit sich, dass sie mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bestraft werden müssen. Außerdem können Verfahren dann nicht mehr wegen Geringfügigkeit eingestellt werden. Die Verbreitung, der Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte sahen bislang im Regelfall drei Monaten bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe vor. Handelte der Täter geschäftsmäßig, drohten sechs Monate bis zehn Jahre Haft. Künftig drohen im Regelfall ein bis zehn Jahre Freiheitstrafe, für geschäftsmäßige Taten mindestens zwei Jahre.

Die Gesetzesänderung war infolge einer Reihe aufsehenerregender Kindesmissbrauchs-Fällen angestoßen worden, unter anderem in Lügde und in Münster. Experten und Oppositionspolitiker äußerten teils heftige Kritik daran. Insbesondere ist umstritten, ob schärfere Strafen tatsächlich Täter abhalten. Vom Deutschen Richterbund etwa hieß, höhere Strafandrohungen allein entfalteten erfahrungsgemäß kaum eine Abschreckungswirkung. Besonders umstritten war der Begriff "sexueller Missbrauch": Während das Bundesjustizministerium ihn durch "sexuelle Gewalt" ersetzen wollte, fürchteten juristische Sachverständige Missverständnisse. Am Ende entschied sich das Parlament dafür, den Gesetzeswortlaut beim "Missbrauch" zu belassen.

Sexueller Missbrauch von Kindern ist künftig ein Verbrechen

Der sexuelle Missbrauch von Kindern wird künftig ebenfalls als Verbrechen behandelt und mit einem Strafrahmen von einem Jahr bis zu zehn Jahren ausgestattet. Auch das blieb nicht ohne Kritik: Einer der Sachverständigen, der Tübinger Strafrechtler und Kriminologe Jörg Eisele, äußerte die Befürchtung, dass minder schwere Fälle infolge der fehlenden Flexibilität künftig möglicherweise manchmal gar nicht mehr bestraft würden.

Einen Großteil der Kritik ließ das Parlament unbeachtet und beschloss den Gesetzesentwurf mit wenigen Änderungen. Mitte April hat der Bundestag den Bundesrat darüber informiert. Der wird sich am Freitag, 7. Mai, mit der Gesetzesänderung befassen. Der muss bei Strafgesetzen zwar nicht zustimmen, könnte aber Einspruch erheben, was als äußerst unwahrscheinlich gilt. Wenn dies nicht geschieht, rechnet das Bundesjustizministerium damit, dass das Gesetz demnächst im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und dann zum 1. Juli in Kraft tritt.

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