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Köln: Zwei Männer in Köln niedergeschossen: Polizei vermutet Rockerbanden

Köln

Zwei Männer in Köln niedergeschossen: Polizei vermutet Rockerbanden

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    In Köln wurden zwei Männer niedergeschossen. Sie sollen wohl der Rockergruppe Bandidos angehören.
    In Köln wurden zwei Männer niedergeschossen. Sie sollen wohl der Rockergruppe Bandidos angehören. Foto: Becker, dpa (Symbolbild)

    In Köln wurden zwei Männer auf offener Straße niedergeschossen. Sie wurden schwer verletzt und mussten sofort ins Krankenhaus gebracht werden. Wie es zu dem Vorfall kam, ist noch nicht geklärt. Polizei und Staatsanwaltschaft vermuten Auseinandersetzungen von Rockerbanden hinter der Schießerei. Nach Polizeiangaben scheint bisher nur eines klar: Ein oder mehrere Unbekannte haben gegen 15.30 auf die Männer geschossen und sind anschließend mit einem Fahrzeug geflohen. Ihren Opfern haben sie in die Beine getroffen. Beide befinden sich wohl außer Lebensgefahr.

    Schießerei in Köln: Opfer gehören wohl zur Rockergruppe "Bandidos"

    Die Kölner Zeitung Express berichtet auf ihrer Internetseite, dass die beiden Angeschossenen der Rockergruppe Bandidos angehören. Bild berichtet, eines der Opfer sei sogar der Anführer der Bandidos. Die Polizei habe demnach dessen weißen Lamborghini sicherstellen können. 

    Die Bandidos  wurden 1966 in Houston, Texas, von Donald Eugene Chambers gegründet. Ein mexikanischer Bandit („Bandido“) mit großer Machete und einem Revolver ist das Symbol der Gruppe. Die Bandidos sind in Deutschland neben den Hells Angels der größte Rockerclub. Beide ringen mit extremer Brutalität um Macht- und Einflusszonen.

    Streng hierarchisch: So sind die Rocker-Clubs aufgebaut

    Kriminelle Rockerbanden sind wie beim Militär straff organisiert. Einige der ältesten Clubs wie Hells Angels und Bandidos wurden einst in den USA von ehemaligen Soldaten gegründet. Sie sehen sich außerhalb des Gesetzes und nennen sich «Outlaw Motorcycle Gang» (OMCG).

    Der «President» (Präsident) steht an der Spitze einer Ortsgruppe. Straftaten sind ihm schwer nachzuweisen, weil andere Menschen Gewalttaten für ihn erledigen oder im Zweifelsfall die Schuld auf sich nehmen. Um für den Chefposten gewählt zu werden, müssen sich Rocker mit besonderer Brutalität und Raffinesse beweisen. Zweiter Mann ist der Vize-Präsident, der meist repräsentative Aufgaben übernimmt.

    Der «Sergeant at Arms» (Waffenmeister) kümmert sich um den Schutz des Clubs und die Bewaffnung. Neben Messern, Äxten und Macheten kommen bei Razzien immer wieder Schusswaffen und Sprengstoff zutage.

    Der «Road Captain» (Straßenchef) organisiert Ausfahrten und Treffen mit anderen Gruppen. Wenn die Rocker im Konvoi fahren, ist er für Absperrungen von Straßen zuständig.

    Der «Secretary» (Sekretär) kümmert sich als eine Art Büroleiter um die Buchhaltung und übernimmt die Korrespondenz mit anderen Clubs.

    Der «Treasurer» (Schatzmeister) verwaltet die Finanzen des Clubs.

    Ein «Member» (Mitglied) ist laut den Rocker-Statuten ein «Bruder auf Lebenszeit». Oft führt er eigene Geschäfte wie Bars, Tätowier-Studios oder Ordner-Firmen, über die laut Polizei auch Geld aus kriminellen Geschäften gewaschen wird.

    Der «Prospect» (Anwärter) wird von einem Mitglied vorgeschlagen. Je nach Club muss er bis zu drei Jahre auf seine Aufnahme warten. Bis dahin muss er niedere Aufgaben übernehmen und sich so Vertrauen verdienen.

    Der «Supporter» (Unterstützer) ist Mitglied eines Motorradclubs, der einen größeren Club unterstützt und für das Grobe zuständig ist.

    Schüsse wie in Köln sind unter Rocker-Banden keine Seltenheit

    Weil es in der Szene häufig Fäuste fliegen, Schüsse fallen und nicht selten Beteiligte sterben oder im Krankenhaus landen, hat das Bundesverwaltungsgericht vor drei Jahren entschieden, dass Rockern die Waffenerlaubnis entzogen werden darf. Die Bandidos klagten damals, das Gericht lehnte ab.

    Der Präsident der "Bandidos MC Regensburg" sowie der Chef und sein Vize der "Bandidos MC Passau" hatten geklagt, weil ihnen die zuständigen Landratsämter die Waffenerlaubnis entzogen haben. Durch die Strukturen könne jedes Mitglied in gewalttätige Kämpfe mit anderen Rockergruppierungen hineingezogen werden, begründeten die Richter ihr Urteil. Dabei bestehe die Gefahr, dass Waffen missbräuchlich verwendet oder Nichtberechtigten überlassen würden. (AZ)

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