Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. Kriminalität: Dachauer Todesschütze wollte auch Richter töten

Kriminalität
14.01.2012

Dachauer Todesschütze wollte auch Richter töten

Der Todesschütze von Dachau wollte im Amtsgericht auch den Richter erschießen. Foto: Niels P. Joergensen/Archiv dpa

Der Todesschütze von Dachau wollte neben dem Staatsanwalt auch den Richter töten. Das habe die kriminaltechnische Untersuchung bestätigt, sagte Kriminaloberrat Manfred Frei der "Süddeutschen Zeitung" (Samstag).

Der 54-jährige Ex-Transportunternehmer hatte am Mittwoch während einer Urteilsbegründung gegen ihn vor dem Dachauer Amtsgericht eine Pistole gezogen und auf den Richter und den 31 Jahre alten Staatsanwalt geschossen. Daher werde gegen ihn auch wegen Mordes und versuchten Mordes ermittelt, sagte Oberstaatsanwalt Thomas Steinkraus-Koch der dpa. Der 54-Jährige habe gezielt mehrere Schüsse abgegeben.

Auf wen der Mann zuerst gezielt hat, sei weiter unklar. "Der genaue zeitliche Ablauf in dieser Gemengelage ist uns noch nicht bekannt", sagte Steinkraus-Koch. Der Staatsanwalt starb später an seinen schweren Verletzungen. Nach Angaben Freis ermitteln die Beamten jetzt auch, ob der Mann außerdem die beiden Zollbeamten töten wollte, die in dem Prozess gegen ihn aussagten und ihn nach den Schüssen überwältigten.

Der Präsident des Amtsgerichts Dachau, Klaus-Jürgen Sonnabend, sagte der Zeitung, er sehe keine Möglichkeit, wie Taten wie der Mord an dem Staatsanwalt verhindert werden könnten. Sicherheitskontrollen, die eine solche Gewalttat komplett ausschlössen oder Waffen im Gerichtssaal verhinderten, seien an einem kleinen Amtsgericht wie Dachau nicht möglich. "Wir haben Detektoren-Kellen, mit denen Durchsuchungen gemacht werden können. Solche Durchsuchungen hat es sporadisch gegeben. Aber in der Regel kommt denen nur ein Abschreckungseffekt zu gegenüber Leuten, die häufiger präsent sind", sagte Sonnabend. "Der konkrete Fall war da völlig atypisch."

Zudem fehle es der Justiz an Personal: "Eine strikte Kontrolle - wie am Flughafen - würde erfordern, dass wir drei Frauen und sechs Männer bräuchten, um das Ganze bestreiten zu können. Das ist nicht drin." Im ganzen Land seien 600 Wachtmeister nötig, um ein "perfektes Sicherheitssystem" zu schaffen. "Das ginge auf Kosten anderer Bereiche." Eine derartige absolute Sicherheit sei nur in drei von 100 Gerichtsgebäuden in Bayern gewährleistet.

Den Vorschlag des Landesvorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft in Bayern, Hermann Benker, eine Abgabepflicht für Mäntel, Jacken und Taschen einzuführen, bezeichnete Sonnabend als Augenwischerei. "Wer so extrem exzessiv vorgehen will, der hat die Waffe eh nicht in der Garderobe, sondern ganz woanders stecken."

Der 54-Jährige sei zwar vor der Tat laut und auffällig gewesen. Diese Aggressivität habe sich aber "im rein verbal-sachlichen Bereich" bewegt, sagte Sonnabend. Die Ermittler suchen weiterhin nach einem Zeugen, der kurz vor der Tat in einem Café neben dem 54-Jährigen und seiner Anwältin gesessen hat. Der bislang Unbekannte dürfte wesentliche Teile der Hasstiraden mitbekommen haben, die der spätere Schütze schon dort von sich gab. "Bei uns hat sich bislang niemand gemeldet", sagte am Samstag ein Sprecher der Polizei in Ingolstadt.

Der ledige 54-Jährige war am Mittwoch unter anderem wegen nicht bezahlter Sozialversicherungsbeiträge zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden. Seit Donnerstag sitzt er in Untersuchungshaft. Bislang schweigt er zu der Tat. (dpa)

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.