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Miss France: Feministinnen klagen wegen Regeln zu "Miss France"-Wahlen in Frankreich

Miss France

Feministinnen klagen wegen Regeln zu "Miss France"-Wahlen in Frankreich

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    Die amtierende „Miss France“ Amandine Petit hat mit den derzeitigen Regeln offenbar kein Problem.
    Die amtierende „Miss France“ Amandine Petit hat mit den derzeitigen Regeln offenbar kein Problem. Foto: Jonathan Rebboah/Panoramic, Imago Images

    Mit 25 Jahren sind alle Chancen auf das begehrte Krönchen vorbei. Mutterschaft ist ebenso ein Ausschlusskriterium wie ein Ehering am Finger. Frauen, die sich zur „Miss France“ küren lassen wollen, müssen eine Reihe von Kriterien erfüllen, die über ihr Äußeres hinausgehen. Schließlich, so argumentieren die Organisatoren, sei eine französische Schönheitskönigin während ihrer einjährigen Amtszeit ständig auf Veranstaltungen im ganzen Land unterwegs. Das lasse sich nun mal nicht mit einem Familienleben vereinbaren. Seit 1920 gibt es den Wettbewerb und aus dieser Zeit stammen auch die Regeln, die Kritikern und vor allem Kritikerinnen nicht nur als längst überholt vorkommen. Sondern auch als illegal.

    Die feministische Vereinigung „Osez le feminisme“ (zu übersetzen etwa mit „Mut zum Feminismus“) hat das Arbeitsgericht angerufen, weil die Miss-France-Veranstaltung in ihren Augen nicht konform mit dem Arbeitsgesetzbuch, sprich diskriminierend sei. Denn dieses „verbietet Unternehmen eine Benachteiligung von Bewerbern aufgrund von Moral, Alter, Familienstand oder körperlicher Erscheinung“, argumentiert die Anwältin der Vereinigung, Violaine De Filippis-Abate.

    Die aktuelle "Miss France" hat offenbar kein Problem mit den Regeln

    Drei Frauen, die an einer Teilnahme gescheitert waren, da sie den Kriterien nicht entsprachen, schlossen sich der Klage gegen das Komitee Miss France, das den Wettbewerb ausrichtet, sowie die Produktionsfirma Endemol Production an. Zweitere „benutzt Frauen, um ein extrem lukratives Rundfunkprogramm herzustellen, indem sie das Arbeitsrecht missachtet“, so die Anschuldigung. Unterliegt die „Miss France“ Frankreichs Arbeitsgesetzen als Angestellte des Veranstalters? Oder übertreiben es die Feministinnen mit ihrer Klage?

    Frauenministerin Élisabeth Moreno nannte die Regeln „rückständig“ – was die aktuelle Schönheitskönigin, die 24-jährige Amandine Petit, angesichts der Beliebtheit der Show „schade“ nannte: „Für alle, die ,Miss France‘ nicht ansehen wollen, gibt es sehr gute Bücher.“

    Die Produzentin der Sendung, Alexia Laroche-Joubert, nannte eine Einstellung „archaisch“, bei der den teilnehmenden Frauen ein schlechtes Gewissen gemacht werde. Frühere Schönheitsköniginnen seien im Anschluss Unternehmerinnen oder Schauspielerinnen geworden – selbstbewusste Frauen, die mit beiden Beinen im Leben stehen. Das sei der wahre Feminismus, findet Laroche-Joubert, ohne zu erklären, inwiefern eine Regeländerung weniger selbstbewusste Frauen auf die ersten Plätze bringen oder Gewinnerinnen an ihrer Selbstverwirklichung hindern sollte.

    Regeln für "Miss Germany"-Wahlen wurden 2020 geändert

    Deutschland ist da einen Schritt weiter. Hier wurden die Bestimmungen im vergangenen Jahr angepasst. Um den Titel der „Miss Germany“ können sich nun Frauen bewerben, die zwischen 18 und 39 Jahre alt, gerne auch schon Mütter und verheiratet sind. Tatsächlich gewann 2020 mit Leonie von Hase die 35-jährige Mutter eines Sohnes und in diesem Jahr die 33-jährige zweifache Mama Anja Kallenbach.

    In Frankreich beschäftigen sich nun Juristen mit der Frage, ob das französische Arbeitsrecht für den berühmtesten Schönheitswettbewerb des Landes gilt. 2013 stellte ein Gericht dies für den „Mister France“ fest – das könnte als Vorlage dienen. Eine Entscheidung vor dem 11. Dezember dürfte es nicht geben, wenn im nordfranzösischen Caen die nächste „Miss France“ gewählt wird. Sie wird also wieder sehr jung, ledig und kinderlos sein.

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