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Mordprozess: Höxter: Horrorhaus-Prozess geht in die Schlussphase

Mordprozess

Höxter: Horrorhaus-Prozess geht in die Schlussphase

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    Ein Streifenwagen fährt vor dem sogenannten "Horror-Haus" in Höxter vorbei.
    Ein Streifenwagen fährt vor dem sogenannten "Horror-Haus" in Höxter vorbei. Foto: Marcel Kusch, dpa (Archiv)

    Es geht um Psycho-Druck, um exzessive Gewalt und um zwei tote Frauen: Seit mehr als einem Jahr arbeitet das Landgericht Paderborn das grausige Geschehen im sogenannten Horrorhaus von Höxter auf. Es gibt zwei Angeklagte, zwei Todesopfer und viele Frauen, die in dem Haus misshandelt und finanziell ausgebeutet wurden. Wer hat bei den Morden welche Rolle gespielt? Wer trägt welche Schuld? Mit den Aussagen der Psychiater, die für das Gericht Gutachten zu den Angeklagten geschrieben haben, geht der Prozess gegen 47-jährige Wilfried W. und die 48-jährige Angelika W. am Dienstag in die entscheidende Phase. Sie sind des Mordes durch Unterlassen angeklagt.

    Im ersten Schritt wird Michael Osterheider zu Wilfried W. aussagen. Er ist Professor für Forensische Psychiatrie in Regensburg. "Ob wir für seine Aussage und die Einführung seines Gutachtens noch weitere Verhandlungstage benötigen, ist noch offen", sagt der Vorsitzende Richter Bernd Emminghaus. Das Gutachten zu Angelika W. liefert Nahlah Saimeh, Ärztliche Direktorin in einer Gerichtspsychiatrie in NRW.

    Fall Höxter: Wilfried W. zeige sadistische Züge

    Die Ergebnisse sind bekannt. Die Experten halten beide Angeklagten für voll schuldfähig. Bei Wilfried W. geht Osterheider noch einen Schritt weiter. Er sei für die Allgemeinheit gefährlich und zeige sadistische Züge. Der Gutachter spricht sich für Sicherungsverwahrung aus. Grund: Wilfried W. habe einen Hang zu gravierenden Straftaten. Schließt sich das Gericht dem Gutachten an, bedeutet das, dass der Angeklagte wohl keine Aussichten mehr auf ein Leben in Freiheit hat.

    "Die Einführung der Gutachten in den Prozess hat enorme Bedeutung", sagt Roland Weber. Der Anwalt vertritt eine der Nebenklägerinnen. "Für die Schöffen sind die Gutachten komplett neu. Ihre Stimmen zählen bei einem späteren Urteil genauso viel wie die der Berufsrichter. Und jetzt kommt die einzige Gelegenheit, das Ergebnis der Gutachten zu hinterfragen", sagt Weber.

    Der Fall Höxter - eine Chronologie des Grauens

    Das Landgericht Paderborn hat ein Urteil zu den Geschehnissen im sogenannten Horrorhaus von Höxter gesprochen. Angeklagt wegen Mordes durch Unterlassen waren Wilfried W. (48) und seine Ex-Frau Angelika W. (49). Eine Chronologie der Ereignisse:

    1995: Das Amtsgericht Paderborn verurteilt den damals 25-jährigen Wilfried W. wegen Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Nötigung zu zwei Jahren und neun Monaten Haft. Er hatte laut Gericht seine Frau misshandelt und gequält - zusammen mit einer Komplizin.

    1999: Der gebürtige Bochumer lernt die in Herford geborene, heute 49-jährige Angeklagte Angelika B. kennen. Sie heiraten.

    2011: Im Ortsteil Höxter-Bosseborn mietet das Paar einen Hof.

    Ende 2011 bis März 2012: Mehr als drei Monate soll eine Frau aus dem Großraum Berlin misshandelt und gefangen gehalten worden sein. Das Opfer traut sich erst 2016, bei der Polizei auszusagen, als es in Medienberichten das Haus in Ostwestfalen wiedererkennt.

    2013: Über eine Zeitungsanzeige kommt Anika W. aus Niedersachsen nach Bosseborn. Nach kurzer Zeit heiratet sie Wilfried W., der weiter mit seiner Ex-Frau in dem Haus wohnt. Gemeinsam sollen sie die 33-Jährige gequält haben, wie aus den Aussagen der Angeklagten hervorgeht.

    August 2014: Die misshandelte Frau stirbt an ihren Verletzungen. Das Paar soll die Leiche in einer Tiefkühltruhe eingefroren, zerstückelt und verbrannt sowie die Asche an Straßenrändern verteilt haben. Das Paar habe immer wieder SMS-Nachrichten an die Mutter des Opfers geschickt, die bis April 2016 davon ausgeht, dass ihre Tochter lebt.

    Februar 2016: Die 41-jährige Susanne F. aus dem niedersächsischen Bad Gandersheim reagiert auf eine Zeitungsanzeige und kommt im März in das Haus. Über mehrere Wochen wird sie festgehalten und misshandelt.

    April 2016: Mit der schwer verletzten Frau im Auto fährt das Paar in Richtung Bad Gandersheim. Dort wollen sie die Frau in ihre Wohnung zurückbringen. Eine Autopanne durchkreuzt jedoch den Plan. Sie entscheiden sich, einen Rettungswagen zu rufen. Das Opfer stirbt einen Tag später, die Ärzte schalten die Polizei ein. Wenige Tage später wird Haftbefehl gegen Wilfried W. und seine Ex-Frau erlassen.

    Mai 2016: Die Ermittler geben Details bekannt. Die Beschuldigte hat demnach umfassend über beide Todesfälle ausgesagt, Wilfried W. bestreitet jede Schuld. Die Polizei sucht nach weiteren Frauen, die in der Gewalt des Paares in Bosseborn gewesen sein könnten.

    Oktober 2016: Beginn des Prozesses gegen Wilfried W. und Angelika W.

    Ende 2016: Angelika W. schildert bei ihrer Befragung im Prozess grausame Details. Ohne ersichtliches Unrechtsbewusstsein berichtet sie, wie sie selbst Opfer und dann Täterin geworden sei. 

    März 2017: Wilfried W. sagt aus. Er schildert sich als Mitläufer.

    Juli 2018: Laut Gutachterin Nahlah Saimeh haben die Angeklagten eine gewachsene Einheit gebildet, um ihre Opfer einzuschüchtern und zu manipulieren. Die überdurchschnittlich intelligente Angelika W. sei schuldfähig, trotz der Züge von Autismus. Saimeh empfiehlt, Wilfried W. in die Psychiatrie einzuweisen. Er sei vermindert schuldfähig und habe eine erhebliche Intelligenzminderung.

    September 2018: Staatsanwalt und Nebenkläger fordern lebenslange Freiheitsstrafen und das Feststellen der besonderen Schwere der Schuld für beide Angeklagten. Zusätzlich soll Wilfried W. in die Psychiatrie. Seine Verteidiger sprechen sich wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchten Mordes für sieben Jahre und sechs Monate Haft und Einweisung in die Psychiatrie aus. Die Verteidiger von Angelika W. fordern für sie Freispruch. Sollte das Gericht dem nicht folgen, schlagen ihre Anwälte wegen umfassender Aussage eine Kronzeugenregelung vor. Dann soll sie für 12 Jahre ins Gefängnis.

    Oktober 2018: Die beiden Angeklagten werden zu langjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Das Landgericht verhängt gegen Angelika W. 13 Jahre Haft und gegen Wilfried W. elf Jahre Freiheitsstrafe.

    Und hier wird die Stunde der Anwälte schlagen. Die beiden Pflichtverteidiger von Wilfried W., Detlev Binder und Carsten Ernst, werden nach Ansicht von Prozessbeobachtern Osterheiders Qualifikation infrage stellen. Auch werden sie auf ältere Fälle hinweisen, bei denen Osterheider vor Gericht nicht überzeugen konnte. Bereits zum Prozessbeginn hatte Binder ihn vergeblich als Gutachter abgelehnt. Man werde "bei Osterheiders Prognose genau nachfragen", so Weber. 

    Das Gericht hat noch bis zum 19. Dezember Termine angesetzt. Dennoch ist es eher unwahrscheinlich, dass dieses Jahr ein Urteil gesprochen wird. Angelika W. hat angekündigt, sich noch ausführlich zu äußern. 

    Höxter: Angeklagte Angelika W. soll auch Opfer gewesen sein

    Im Prozess hatten sich die beiden Angeklagten gegenseitig bezichtigt, jeweils der Antreiber für die Taten im Horrorhaus von Höxter gewesen zu sein. Und dabei soll Angelika nicht nur Täterin, sondern auch Opfer gewesen sein. Sie schilderte sexuelle Übergriffe durch Wilfried W. und Verbrühungen mit heißem Wasser. Unter den Verletzungen leide sie noch heute. Wilfried W. wies diese Beschuldigungen immer zurück. 

    Zeugenaussagen und tausende Aufnahmen, aufgezeichnet von Handys der Angeklagten, sollen Indizien sein, dass beide zu gleichen Teilen für die Taten verantwortlichen waren. Zwar beschrieben die Opfer Wilfried W. mal als "Monster", dann wieder als "liebevoll". Im Zusammenspiel mit Angelika zeichnete sich gegenüber den Opfern ein wiederkehrendes Muster ab. Die Frauen mussten Geld mitbringen, um das Leben im Haus zu finanzieren, sie mussten putzen, kochen und wurden psychisch unter Druck gesetzt, wenn es um das Einhalten von Regeln ging. Je nach Opfertyp war dann mal Angelika, mal Wilfried das "Monster".Carsten Linnhoff, dpa

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