Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. Musik: Streaming-Rekord geknackt: Drake rappt von Erfolg zu Erfolg

Musik
04.12.2018

Streaming-Rekord geknackt: Drake rappt von Erfolg zu Erfolg

Rapper Drake bei einem Auftritt in London.
Foto: Myles Wright, dpa

Drakes „God’s Plan“ ist heuer das am meisten gestreamte Lied auf Spotify. Der Kanadier macht aber nicht nur mit seiner Musik Schlagzeilen.

Er bricht einen Chart-Rekord der Beatles, seine Hits waren 29 Wochen auf Platz eins in den USA und er spielt weltweit in ausverkauften Hallen. Jetzt konnte der kanadische Rapper Drake den nächsten Erfolg feiern. Sein Song „God’s Plan“ ist dieses Jahr das am häufigsten gestreamte Lied auf der Streaming-Plattform Spotify. Insgesamt 1,1 Milliarden Abrufe verzeichnete der Song. Auch bei den Alben führt der 32-jährige Musiker mit seiner Platte „Scorpion“ die Rangliste an. Drake war bereits 2015 und 2016 der populärste Künstler bei Spotify.

Bevor er als Rapper durchstartete, versuchte sich Aubrey Drake Graham – wie er eigentlich heißt – als Schauspieler. In der kanadischen Fernsehserie „Degrassi: The Next Generation“ spielte er sieben Staffeln lang einen jungen Basketballstar.

Drake musste lange auf einen Plattenvertrag warten

Ab 2006 veröffentlichte Drake dann erste Mixtapes. Doch trotz einiger Auftritte und prominenter Unterstützung durch Stars wie Kanye West und Jay-Z erhielt der Nachwuchs-Rapper keinen Plattenvertrag. Das änderte sich drei Jahre später, als seine Single „Best I Ever Had“ in den USA ein Hit wurde. Mehrere Plattenfirmen boten dem Künstler daraufhin einen Vertrag an.

Inzwischen hat der Kanadier fünf Alben veröffentlicht. In diesem Jahr waren zwölf seiner Songs in den Top Ten der US-Charts. Damit hat der 32-jährige Kanadier einen 50 Jahre alten Rekord der Beatles gebrochen. Auch in Deutschland ist der Rapper erfolgreich: Er hatte bisher fünf Top-Ten-Hits. Sein Song „One Dance“ war zudem 2016 die Nummer eins der Charts. Für das Video zur Single „Find Your Love“ kritisierte ihn Edmund Bartlett, der jamaikanische Minister für Tourismus, weil das Land in dem Video negativ und gewaltverherrlichend dargestellt wird.

Nicht nur seine Musik, auch das Privatleben des Rappers sorgt immer wieder für Gesprächsstoff. Im Sommer 2016 war der Rapper mit seiner Kollegin Rihanna zusammen. Bei den MTV Video Music Awards machte er seiner Freundin eine Liebeserklärung. Die Beziehung der beiden Stars hielt jedoch nicht lange. In einer Talkshow verriet Model Heidi Klum, dass Drake sie angeschrieben und nach einem Date gefragt habe. Klum antwortete jedoch nicht zurück.

Öffentlicher Streit mit Rap-Kollege Kanye West

Für Schlagzeilen sorgte außerdem der öffentliche Streit mit seinem Rap-Kollegen Kanye West. Drake erklärte, der Rapper habe ihn über sein Album ausgefragt und habe dabei verschwiegen, dass er selbst an einer CD arbeite. Danach sei Wests Albumveröffentlichung verdächtig nahe am Erscheinen seiner eigenen Platte gewesen. Er habe erkannt, dass „dieser Typ mich trollt“.

Im vergangenen Jahr behauptete das Model Layla Lace, von Drake vergewaltigt und geschwängert worden zu sein. Sie forderte mehrere Millionen US-Dollar Schweigegeld. Der Musiker verklagte Lace daraufhin auf Erpressung und Betrug und bekam diese Woche vor Gericht recht.

Die Internetseite „Money Nation“ schätzte das Vermögen des Sängers im vergangenen Jahr auf über 130 Millionen Euro. Nach dem Ende seiner Tour arbeitet der Kanadier momentan an neuen Songs.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.