Der 27-Jährige hatte auf seinem Rücken die Umrisse eines Konzentrationslagers und den Spruch "Jedem das Seine" tättowieren lassen. Als er damit ein Schwimmbad betrat, wurde er fotografiert - das Bild des Tattoos sorgte bundesweit in den sozialen Netzwerken für Empörung.
Wegen des öffentlich gezeigten Nazi-Tattoo kam es nun auch zum Prozess. Der NPD-Kreistagsabgeordnete aus Barnim musste sich nämlich wegen Volksverhetzung verantworten - und wurde vom Amtsgericht Oranienburg zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.
Die Staatsanwaltschaft hatte zehn Monate Haft ohne Bewährung gefordert, der Verteidiger auf Freispruch plädiert. Der Mann war wegen Körperverletzung vorbestraft.
Gegen die Bewährungsstrafe für das Zeigen seines Nazi-Tattoos legte die Verteidigung Berufung eingelegt. Wie das Amtsgericht Oranienburg am Mittwoch mitteilte, sei ein entsprechender Schriftsatz eingetroffen.
Die Staatsanwaltschaft prüft, ob sie ebenfalls in Berufung geht. AZ, dpa