Laut Anklage soll der Mann ohne die nötige Ausbildung zu besitzen gut 150 Patienten behandelt haben. Seit Dienstag muss sich der 27-Jährige nun vor dem Stuttgarter Landgericht verantworten. Der Tatvorwurf gegen ihn lautet unter anderem auf Missbrauch von Titeln, Betrug und Körperverletzung.
In Krankenhäusern in München und Horb (Baden-Württemberg) sowie beim Deutschen Roten Kreuz (DRK) im Rems-Murr-Kreis soll er von August 2009 bis Januar 2010 ahnungslosen Patienten etwa Narkosemittel gespritzt, Blut entnommen und Infusionen gelegt haben. Dafür hat er knapp 20 000 Euro eingestrichen. Seine Kenntnisse hatte er laut Anklage als ehrenamtlicher Helfer beim DRK erworben.
Wie der Prozess offenlegte, stand Böblinger tatsächlich kurz davor, auf legalem Weg Rettungshelfer beim DRK zu werden. Die Prüfung hatte er bereits bestanden, trug der Staatsanwalt vor. Doch statt das notwendige Klinikpraktikum zu absolvieren, fälschte er laut Anklage die Bescheinigung. Als der ungelernte Arbeitslose im Sommer 2009 pleite war, soll er dann eine Approbationsurkunde als Anästhesiearzt angefertigt und damit eine Anstellung an der Paracelsus-Klinik in München bekommen haben.
Von August bis Dezember 2009 leistete er nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft knapp 800 Dienststunden und heimste damit annähernd 20 000 Euro ein. In rund 150 Fällen behandelte er Patienten. Auch als Helfer beim DRK im Rems-Murr-Kreis behandelte er neun Patienten.
Zufriedener Arbeitgeber
Die Münchner Klinik war mit ihm laut Anklage so zufrieden, dass sie ihm eine Festanstellung anbot. Doch weil ihm die Sozialversicherungsunterlagen gefehlt hätten, habe er ablehnen müssen. Daraufhin habe er - wieder mit falscher Approbationsurkunde - als Notarzt am Hospital zum Heiligen Geist in Horb angefangen, wo er bis Januar 2010 ebenfalls Patienten behandelt haben soll. Sein Lohn von knapp 2000 Euro sei jedoch nicht mehr ausgezahlt worden, weil der Schwindel vorher aufflog.
Der 27-Jährige äußerte sich am ersten Verhandlungstag noch nicht zu den Vorwürfen. Die Sitzung wurde vorher unterbrochen, weil der psychiatrische Sachverständige noch in einem anderen Verfahren saß. Der Prozess soll am 15. April fortgesetzt werden. dpa