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Ratgeber: Krankgeschrieben: Was Arbeitnehmer dürfen und was nicht

Ratgeber

Krankgeschrieben: Was Arbeitnehmer dürfen und was nicht

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    Wer als Arbeitnehmer krankgeschrieben ist, muss einige Regeln einhalten.
    Wer als Arbeitnehmer krankgeschrieben ist, muss einige Regeln einhalten. Foto: unpict, Fotolia.com (Archiv)

    Die Zahl der Tage, an denen Arbeitnehmer in Bayern krank geschrieben sind, steigt stetig an. Im Jahresdurchschnitt 2012 fehlten vier Prozent der beschäftigten Pflichtmitglieder im südlichsten Bundesland, 2006 lag der Krankenstand noch bei drei Prozent, teilt der Landesverband der BKK Bayern mit. Auf jeden kommen somit 14,7 Krankentage im Kalenderjahr.

    Doch was darf ein Arbeitnehmer eigentlich, wenn er krankgeschrieben ist? Welche Pflichten hat der Angestellte, wenn er mit Magenbeschwerden, Erkältung oder Allergien zu Hause bleibt? Experten der ARAG-Versicherung fassen zusammen, was beachtet werden sollte:

    Das sind die Pflichten von krankgeschriebenen Arbeitnehmern

    Generell gilt: Wer krank ist, hat die Pflicht, sich an die Anweisungen des Arztes zu halten und alles zu unterlassen, was die Genesung verzögern oder gefährden könnte. Doch was bedeutet das im Alltag?

    Mal schnell zum Einkaufen

    Der Gang in den Supermarkt oder die Apotheke ist in der Regel erlaubt. Experten warnen allerdings vor ausgedehnten Shoppingtouren: Die sind tabu. Wer sich dabei erwischen lässt, riskiert die Kündigung.

    Sport trotz Krankheit

    Sport trotz Krankheit? Das kommt darauf an. Hat der Arzt Bettruhe verordnet, sollten sich auch Fitnessfanatiker daran halten. Bei weniger schweren Erkrankungen können Spaziergänge an der frischen Luft heilungsfördernd sein. Dagegen ist ebenso wenig einzuwenden wie gegen leichte Gymnastik. Sicherheitshalber sollte aber das Okay vom Arzt eingeholt werden.

    Kino gegen Langeweile

    So lange die Genesung nicht gefährdet wird, ist je nach Krankheit ein Kino- oder Restaurantbesuch durchaus in Ordnung. Wer jedoch zum Beispiel wegen einer Magenverstimmung nicht zur Arbeit geht, dann aber im Fastfood-Restaurant angetroffen wird, muss mit einer Abmahnung rechnen.

    Krank während des Urlaubs

    Das ist in der Situation besonders ärgerlich. Aber zum Glück verlängert sich der Urlaubsanspruch um die Tage, an denen der Arbeitnehmer krankgeschrieben ist. Dazu muss der Arbeitgeber jedoch schnellstmöglich (z.B. per Fax oder E-Mail) informiert werden. Ferner muss der Arbeitnehmer Adresse und Telefonnummer hinterlassen, unter der er erreichbar ist.

    Urlaub trotz Krankheit

    Reisen, die den Heilungsprozess fördern, sind grundsätzlich erlaubt. Wer also zum Beispiel wegen eines Bronchialkatarrhs krankgeschrieben ist, darf ruhig einige Tage an der Nordsee durchatmen. Man sollte jedoch sicherheitshalber den Arzt fragen und sich die Reise von ihm genehmigen lassen. Wilde Partynächte am Ballermann sind selbstverständlich der Genesung alles andere als zuträglich und verbieten sich damit eigentlich von selbst.

    Dünne Besetzung: Trotz Krankschreibung auf die Arbeit?

    Solidarität mit den überlasteten Kollegen ist sicher löblich. Doch die Fachleute weisen darauf hin, dass man sich schnell in der rechtlichen Grauzone befindet, wenn man trotz Krankschreibung im Job einspringt. Denn ein Arbeitnehmer hat sich so zu verhalten, dass er so schnell wie möglich wieder gesund wird.

    Sofort Bescheid sagen, wenn man krank ist

    Wenn ein Arbeitnehmer plötzlich erkrankt, sollte er auf jeden Fall den Chef, das Sekretariat oder die Personalstelle sofort verständigen. Sofort heißt, an dem Morgen des ersten Tages der Erkrankung. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Tage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens am darauf folgenden Tag vorzulegen. Der Arbeitgeber kann das Attest aber auch schon am ersten Tag verlangen. Dies kann auch im Arbeitsvertrag geregelt sein.

    Bayern: Im Vergleich niedrige Zahlen

    Im bundesweiten Vergleich kann der Freistaat aber weiterhin mit einem niedrigen Krankenstand aufwarten – nur der Nachbar Baden-Württemberg liegt mit 3,8 Prozent darunter, die Saarländer führen mit einem Krankenstand von 5,5 Prozent die Liste an. Im Bundesdurchschnitt liegt der Krankenstand bei 4,5 Prozent.

    Eine Besonderheit: Arbeitslose und andere Unterhaltsempfänger sind in Bayern mit 7,9 Prozent bei knapp 29 Kalendertagen nahezu doppelt so häufig krank wie die beschäftigten Pflichtmitglieder. AZ

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