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Schleswig-Holstein: Gericht bestätigt Verbot der Flensburger Hells Angels

Schleswig-Holstein

Gericht bestätigt Verbot der Flensburger Hells Angels

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    Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hat das Verbot eines Hells Angels-Ablegers bestätigt.
    Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hat das Verbot eines Hells Angels-Ablegers bestätigt. Foto: Thomas Frey/Archiv dpa (Symbolbild)

    Einen juristischen Sieg haben die schleswig-holsteinischen Sicherheitsbehörden in ihrem Kampf gegen kriminelle Rocker errungen: Wie eine Gerichtssprecherin mitteilte, bestätigte das Oberverwaltungsgericht Schleswig am Dienstag das Verbot eines Flensburger "Hells  Angels"-Ablegers durch das Kieler Innenministerium. Der Verein war 2010 aufgelöst worden, weil der Präsident und weitere Mitglieder an schweren Straftaten beteiligt gewesen waren. Daraufhin hatte der Club gegen sein Verbot geklagt - und hat nun vor Gericht den kürzeren gezogen.

    Bereits 2009 wurde bei den Flensburger Hells Angels ein Waffenarsenal gefunden

    Der ehemalige Clubchef hatte beispielsweise 2009 einen motorradfahrenden Rocker der mit den "Hells Angels" konkurrierenden "Bandidos" mit einem Auto von einer Autobahn abgedrängt und lebensgefährlich verletzt. Außerdem war noch im selben Jahr bei Vereins-Mitgliedern im Zuge einer Razzia ein Waffenarsenal mit Sprengstoff, Maschinenpistolen, Schrotflinten und sogenannten Pumpguns gefunden worden.

    Nach den Erkenntnissen deutscher Sicherheitsbehörden sind Rockergruppierungen wie die "Hells Angels" und die "Bandidos" zumindest zum Teil der organisierten Kriminalität zuzurechnen, da sie unter anderem im Drogen- und Waffenhandel sowie im Rotlichtmilieu aktiv sind. In den vergangenen Wochen führten Ermittler wiederholt massive Razzien gegen Rocker durch. Zudem verboten Bundesländer mehrfach regionale Ableger.

    Das sind die Hells Angels

    Die Hells Angels geraten immer wieder in die Schlagzeilen. Hier Zahlen und Fakten zu dem Rocker- und Motorradclub.

    Der Hells Angels Motorcycle Club (HAMC) wurde 1948 von Kriegsveteranen in den USA gegründet.

    Heute gelten die Hells Angels als mächtigster und mitgliederstärkster Rockerclub der Welt.

    Der Name "Hells Angels" stammt von einer Bomberstaffel.

    Das Emblem des Clubs ist ein geflügelter Totenkopf (Death’s head, auf Deutsch: Totenkopf).

    Inzwischen haben die Hells Angels Mitglieder in rund 30 Ländern. Dort teilen sie sich auf in sogenannten „Chartern“, also Orts- oder Landesclubs.

    Der erste deutsche Ableger des Rockerclubs entstand 1973.

    Für Schlagzeilen sorgen aber auch immer wieder Auseinandersetzungen zwischen Hells Angels und Mitgliedern des befeindeten Rockerclubs Bandidos.

    In mehreren Bundesländern sind die Symbole der Hells Angels inzwischen verboten. Ab Herbst 2014 dürfen die Rocker ihre Wappen und Symbole auch in Bayern nicht mehr öffentlich zeigen.

    Klagerücknahme der Hells Angels wurde nicht zugelassen

    Die Flensburger "Hells Angels" hatten gegen das Vereinsverbot geklagt. Die Vertreter des Clubs wollten dies nach Angaben der Gerichtssprecherin am Dienstag während der Verhandlungen rückgängig machen. Der Anwalt des Rockerclubs hatte die Rücknahme der Klage damit begründet, dass es sich bei dem Flensburger Club um einen unbedeutenden Fall handele, nicht um einen Musterfall. Wenn aber ein nachteiliges Urteil ergehe, werde das Konsequenzen für nachfolgende Fälle haben. Doch zu diesem Zeitpunkt wäre eine Klagerücknahme nur noch mit Zustimmung der Gegenseite möglich gewesen. Da die Vertreter des Innenministeriums die Rücknahme jedoch verweigerten, hat das Gericht wie geplant entschieden.

    Straftaten seien dem ganzen Club, nicht nur einzelnen Mitgliedern zuzuschreiben

    Die Richter bestätigten in ihrem Urteil das Vereinsverbot wegen krimineller Aktivitäten. Das Gericht teilte mit, es gehe um "gewichtige Straftaten", die dem Club und nicht nur einzelnen Mitgliedern zugerechnet werden müssten. Die Gerichtssprecherin ergänzte, dass nach Auffassung der Richter die Attacke auf einen Angehörigen der "Bandidos" auf der Autobahn ausschließlich durch Vereinsinteressen motiviert gewesen sei. Persönliche Motive hätten dabei keine Rolle gespielt.

    Verstöße gegen das Waffengesetz kamen noch hinzu

    Weitere schwere Delikte wie die Verstöße gegen das  Waffen- und Kriegswaffenkontrollgesetz kämen noch hinzu. Aktenkundig sei außerdem ein Versuch des früheren Präsidenten, Schutzgeld vom Betreiber eines Tätowierstudios zu erpressen. Die Richter hätten lediglich die Feststellung des Innenministeriums zurückgewiesen, der "Hells  Angels"-Ableger verstoße gegen die verfassungsmäßige Ordnung, sagte die Sprecherin. Das Innenministerium hatte seine Beschuldigung damit begründet, dass der Club das staatliche Gewaltmonopol ablehne und inhaftierte Anhänger finanziell unterstütze, um die Strafverfolgung zu unterlaufen. Diese Begründung teilten die Richterallerdings nicht. AFP und dpa

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