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Staatsanwaltschaft fordert vier Jahre: Verteidiger des Berliner U-Bahn-Schlägers will Bewährungsstrafe

Staatsanwaltschaft fordert vier Jahre

Verteidiger des Berliner U-Bahn-Schlägers will Bewährungsstrafe

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    Staatsanwältin Katrin Faust beantragte am Donnerstag in ihrem Plädoyer vor dem Berliner Landgericht eine Verurteilung wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung. Das Urteil wird am 19. September erwartet.

    Faust sagte, die Tat sei "blanke Aggression, rücksichtslos und äußerst brutal" gewesen. Es habe konkrete Lebensgefahr für das heute 30-jährige Opfer bestanden. Der 18-jährige Gymnasiast hatte in der Nacht zu Ostersamstag im U-Bahnhof Friedrichstraße sein zufällig gewähltes Opfer mit einer Flasche niedergeschlagen. Dann misshandelte er den reglos am Boden liegenden Handwerker mit vier Fußtritten gegen den Kopf.

    Der inzwischen 30-Jährige erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma, einen Nasenbeinbruch und Prellungen. Der schwer betrunkene junge Mann ließ erst von seinem Opfer ab, als der aus dem Nördlinger Ries stammende Georg Baur, der ebenfalls an der U-Bahnstation wartete, eingriff und ihn von dem verletzten 29-Jährigen Handwerker wegzerrte. Für seinen mutigen Einsatz wurde Georg Baur ausgezeichnet.

    Attacke des U-Bahn-Schlägers besonders niederträchtig

    Die Staatsanwaltschaft wertete es als besonders niederträchtig, dass der Gymnasiast sich einen hochgradig alkoholisierten und friedlichen Mann als Opfer aussuchte. Der Angeklagte war ebenfalls schwer betrunken. Die von ihm geltend gemachten Erinnerungslücken erkannten die Strafverfolger aber nicht an. Das Geständnis des Täters sei gezeichnet von Beschönigungen, sagte Anklägerin Faust. Er habe keine Verantwortung übernommen.

    Der Schüler hat sich ihrer Darstellung zufolge gezielt den Kopf des Opfers als empfindlichsten Körperteil ausgesucht. Mit brachialer Gewalt habe er zugetreten und sich selbst gefeiert, indem er um sein Opfer herumtanzte. Der Mann leidet bis heute psychisch an den Folgen des Überfalls.

    Verteidigung fordert Bewährungsstrafe

    Die Verteidigung des Angeklagten Torben P. hatte für den 18-Jährigen eine Jugendstrafe von nicht mehr als zwei Jahren auf Bewährung beantragt. Der Verteidiger sagte, dass es sich bei dem Gewaltexzess "um die spontane Tat eines stark alkoholisierten und unter starker affektiver Erregung stehenden Mannes" handele. Dieser Umstand würde gegen einen Tötungsvorsatz sprechen.

    Motiv des Berliner U-Bahn-Schlägers ungeklärt

    Das Motiv blieb für die Strafermittler im Unklaren. "Es gibt keine nachvollziehbare Antwort für die massive Gewalt gegen eine unbeteiligte Person", so die Staatsanwältin. Unbesehen sei dem Angeklagten zu glauben, dass auch er keine Erklärung habe: "Die Persönlichkeit ist schwer mit der Tat in Verbindung zu bringen."

    Der gleichaltrige Mitangeklagte soll laut Plädoyer wegen gefährlicher Körperverletzung und unterlassener Hilfe bestraft weren. Die Staatsanwaltschaft beantragte drei Wochen Dauerarrest, 100 Stunden Freizeitarbeit und einen Erste-Hilfe-Kurs. Der Kompagnon hatte der Tat zunächst zugeschaut und später selbst einen Mann geschlagen, der helfend eingreifen wollte. Statt sich um das reglose Opfer zu kümmern, waren beide Angeklagte weggelaufen.  dpa/AZ

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