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Stiftung Warentest: Irreführende Werbung mit Testurteilen

Stiftung Warentest

Irreführende Werbung mit Testurteilen

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    Stiftung Warentest
    Stiftung Warentest Foto: DPA

    Die Noten "sehr gut" und "gut" der Stiftung Warentest sind ein anerkanntes Qualitätssiegel - die Stiftung ist bekannt, das Vertrauen in ihre Urteile groß. Viele Menschen in Deutschland lassen sich bei ihren Einkäufen davon leiten. Umso schlimmer ist es, dass gelegentlich mit den Qualitätsurteilen getrickst wird und der Verbraucher damit in die Irre geführt. "Die Menschen sind bitterböse, wenn sie das entdecken", berichtet Michael Bruns, Redakteur und Rechtsexperte bei Stiftung Warentest. Sie rufen dann an und beschweren sich - zu Recht natürlich. Deshalb hat sich Bruns dieses Themas angenommen und im aktuellen Heft (April 2011) darüber geschrieben, wie Testergebnisse immer wieder für Produktwerbung in unerlaubter Weise missbraucht werden. Dabei gibt es verschiedene Varianten:

    So komme es vor, dass Firmen ein Produkt mit dem Qualitätsurteil von Stiftung Warentest bewerben, welches das Nachfolgemodell des getesteten Produkts sei. Wie im Heft zu lesen ist, habe Penny einen Fahrradhelm mit der Note "Gut" beworben, der nie getestet worden sei. Vielmehr habe das Vorgängermodell diese Note erhalten.

    Der Hersteller der Zahnpasta "blend-a-dent-Haftcreme Extra stark" habe die für dieses Produkt erhaltene Note von 1,8 sogar auf die ganze Modellreihe aufgedruckt. Dabei hätten die anderen Haftcremes, "Extra stark neutral" und "Extra stark frisch", eine andere Zusammensetzung gehabt und seien nie getestet worden.

    Auch Lidl habe mit dem Gut-Siegel für ein Fahrradschloss geworben, weil es angeblich baugleich war mit einem zwei Jahre zuvor getesteten Schloss. Allerdings habe dieses damals noch 13 Euro gekostet, das neue nur noch 5,99 Euro. Die Stiftung Warentest-Ingenieure konnten das neue Schloss in kürzester Zeit knacken, was bewies, dass dieses Produkt niemals ein "gut" bekommen hätte, ist im Heft zu lesen.

    In anderen Fällen würden die Hersteller ihr Produkt verändern, nachdem es getestet worden ist: Sie sparen beispielsweise an den Materialkosten. Das vormalige Qualitätsurteil würden die Produkte dann oft nicht mehr bekommen.

    Andere Firmen lassen einfach das Datum des Warentest-Urteils auf der Verpackung weg oder drucken es so klein ab, dass es nicht mehr lesbar ist. Auch das sei nicht zulässig, weil der Verbraucher die Ergebnisse selbst prüfen können muss.

    Besonders findige Werbetreibende würden das Test-Logo mit einem eigenen Qualitätsurteil verbinden:  Der Versender Bader habe einen Staubsauger mit den Worten beworben: "Unser Energiesparsauger mit bestem Preis/Leistungsverhältnis". Daneben sei das Testergebnis der Stiftung abgedruckt gewesen: Gut (2,3). Allerdings sei in der Veröffentlichung der Qualitätsprüfung das Preis-Leistungs-Verhältnis gar kein Thema gewesen, heißt es im Heft.

    Gelegentlich komme es auch vor, dass eine Note nicht korrekt angegeben wird. Während die Elektronikkette Saturn eine Kamera zum "Testsieger" gekürt habe, obgleich zwei andere Kameras im Test besser abgeschnitten hätten, habe Media-Markt einem Smartphone die Note 2,3 gegeben - das richtige Testergebnis sei aber 2,4 gewesen.

    Für Verbraucher, die sich unsicher sind, ob die angegebene Note auch in Verbindung mit dem Produkt korrekt ist, hat Bruns nur einen Rat: Das Testergebnis im Internet nachprüfen. Deshalb müsse ja auch immer Titel, Monat und Jahr der Veröffentlichung dabei stehen. Der Haken dabei: Für Einsicht in Testergebnisse muss normalerweise gezahlt werden. Kostenfrei könne aber zumindest einmal nachgeprüft werden, ob der Test überhaupt stattgefunden habe, empfiehlt Bruns.

    Zudem betont Bruns, dass diese Fälle von falschem Gebrauch der Testurteile äußert selten seien. Die Stiftung geht etwa 100 Fällen im Jahr juristisch nach. "Gemessen an einer Gesamtzahl von Hundertausenden Werbeanzeigen mit Testergebnissen ist das sehr wenig", sagt Bruns.

    Doch es sei eben ausgesprochen lukrativ, mit den Urteilen von Stiftung Warentest zu werben und deswegen die Versuchung auch groß, damit Missbrauch zu treiben. "Stiftung Warentest hat eine enorme Bedeutung für den Werbemarkt", so Bruns. Umso wichtiger sei es streng darauf zu achten, dass die Kriterien eingehalten werden. Dafür hat Stiftung Warentest einen Katalog mit klaren Kriterien für die Werbung mit Testurteilen aufgestellt. Und Verstöße dagegen würden konsequent verfolgt, bestätigt Bruns.

    So dreiste Fälle wie der des Internethändlers Pillen VZ, der mit einem "Sehr gut" der Stiftung Warentest geworben hatte, obgleich es den ganzen Test von Potenzmittelapotheken niemals gegeben hatte, kämen aber nur äußerst selten vor. bale

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