Tödliche Brustvergrößerung: Tod von Porno-Star: Fall "Sexy Cora" wieder vor Gericht
Tödliche Brustvergrößerung
Tod von Porno-Star: Fall "Sexy Cora" wieder vor Gericht
Fünf Jahre ist es her, dass Pornodarstellerin Sexy Cora nach einer Brust-OP starb. Warum der Fall wieder vor Gericht verhandelt wird ...
08.01.20 - aktualisiert:
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Carolin Wosnitza, die sich in der Pornoszene Sexy Cora nannte, starb nach einer fünften Brustvergrößerung.Foto: RTL II, Endemol/Stefan Menne/dpa
Die missglückte Busen-Operation hat fünf Jahre nach dem Tod der Porno-Darstellerin "Sexy Cora" ein zivilgerichtliches Nachspiel. Ihr Witwer, Tim Wosnitza, hat die Hamburger Schönheitsklinik nach Angaben der Gerichtspressestelle auf eine Entschädigung von knapp einer Million Euro verklagt. Das Gericht will am Freitag (11.3.) über die Klage verhandeln.
Wosnitza war der Manager und Geschäftspartner von "Sexy Cora", die mit bürgerlichem Namen Carolin Wosnitza hieß. Die damals 23 Jahre alte Carolin Wosnitza erlitt bei der Operation zur Brustvergrößerung im Januar 2011 einen Herzstillstand. Sexy Cora starb nach mehreren Tagen im Koma an einer Hirnlähmung. Die junge Frau - die auch als "Big Brother"-Kandidatin im Fernsehsender RTL II bekannt geworden war - ließ sich damals zum fünften Mal ihre Brüste vergrößern.
Mann von Sexy Cora klagt auf Entschädigung
Das Hamburger Landgericht verurteilte am 5. Februar 2013 die an der Operation beteiligte Narkoseärztin zu 14 Monaten Haft auf Bewährung. Die Richter befanden die damals 56 Jahre alte Anästhesistin der fahrlässigen Tötung für schuldig.
Tim Wosnitza, Witwer der nach einer Brustvergrößerungs-OP gestorbenen Porno-Darstellerin "Sexy Cora", hat eine Schadenersatzklage gegen eine Hamburger Schönheitsklinik eingereicht.Foto: Angelika Warmuth dpa, Archivbild
Die Medizinerin hatte vor Gericht die Schuld und Verantwortung für den tödlich verlaufenen Eingriff auf sich genommen. Sie habe während der Operation zu spät den Herzstillstand bemerkt, weil an einem Gerät ein Alarmton ausgeschaltet war, erklärte sie.
In dem Zivilverfahren wird es vermutlich erneut um die Fehler bei der Operation gehen. Das Landgericht hat nach Angaben eines Sprechers einen medizinischen Sachverständigen geladen. Eine Entscheidung wird am Freitag nicht erwartet. Möglicherweise werde es einen Folgetermin geben, hieß es.
Der Kläger macht eine Entschädigung für seine Einkommensausfälle geltend. Der Witwer weise darauf hin, mit seiner Frau über ein gemeinsames Unternehmen geschäftlich verbunden gewesen zu sein. Sie hätte sich langfristig in der Branche behaupten können, durch ihren Tod seien ihm Einkünfte entgangen, fasste der Gerichtssprecher die Argumentation des Klägers zusammen. Er verlange außerdem Schmerzensgeld zu ihren Gunsten.
Ursprünglich soll Wosnitza von der Klinik mehr als vier Millionen Euro gefordert haben, wie die "Bild"-Zeitung berichtete.