Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. USA: Tödlicher Unfall: Selbstfahrendes Auto von Uber überrollt Fußgängerin

USA
19.03.2018

Tödlicher Unfall: Selbstfahrendes Auto von Uber überrollt Fußgängerin

In der Branche wurde seit langem darüber gesprochen, dass irgendwann ein Mensch bei einem Unfall mit einem Roboterwagen sterben würde. Das ist jetzt passiert.
Foto: Eric Risberg, dpa (Archiv)

Selbstfahrende Autos sollen den Verkehr sicher machen. Nun ist aber ein Mensch in den USA bei einem Unfall gestorben.

Erstmals ist ein Mensch bei einem Unfall mit einem selbstfahrenden Autos ums Leben gekommen. Ein Roboterwagen des Fahrdienst-Vermittlers Uber erfasste eine Frau, die die Fahrbahn außerhalb eines Fußgängerübergangs überquerte. Das Fahrzeug sei gegen 22.00 Uhr am Sonntag in der Stadt Tempe im US-Staat Arizona autonom mit einem Sicherheitsfahrer am Steuer unterwegs gewesen, teilte die Polizei am Montag mit. Die Fußgängerin sei ihren Verletzungen im Krankenhaus erlegen. 

Die Fußgängerin starb an ihren Verletzungen

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um den Inhalt von Twitter anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Twitter International Company Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Weitere Details zu dem Unfall wurden zunächst nicht bekannt. Uber teilte mit, das Unternehmen kooperiere mit den Ermittlern. Firmenchef Dara Khosrowshahi sprach bei Twitter von "unglaublich traurigen Nachrichten". Uber habe alle Testfahrten mit Roboterwagen eingestellt, meldete der Finanzdienst Bloomberg. Uber testete seine Roboterwagen auch in San Francisco, Pittsburgh und Toronto.

Dass 90 Prozent der Unfälle auf Fehler von Menschen zurückgingen und die Technik autonomer Fahrzeuge sie verhindern werde, ist ein zentrales Argument der Entwickler von Roboterwagen. Zugleich bereitete sich die Branche darauf vor, dass es irgendwann auch einen Unfall mit Todesfolge mit selbstfahrenden Autos geben werde.

Ubers Roboterwagen hatten von Anfang an Probleme

Uber ist eines von mehreren Dutzend Unternehmen, die eigene Systeme für autonom fahrende Autos entwickeln und auf öffentlichen Straßen in den USA testen. Zugleich war das Roboterwagen-Programm des Fahrzeug-Vermittlers von Anfang an von Problemen belastet. Gleich am ersten Testtag in San Francisco wurde ein Uber-Wagen dabei gefilmt, wie er über eine rote Ampel fuhr. Zudem weigerte sich Uber zunächst, die nötige Lizenz zum Testen von Roboterautos zu beantragen und wurde zeitweise von der Straße verbannt. Vor gut einem Jahr klagte die Google-Schwesterfirma Waymo mit dem Vorwurf, bei Uber werde von ihr gestohlene Roboterauto-Technologie verwendet. Die Klage wurde vor kurzem beigelegt, belastete aber das Uber-Programm.

Bei dem Streit ging es speziell um die Technologie sogenannter Laser-Radare, mit denen die meisten selbstfahrenden Autos ihre Umgebung abtasten. Uber musste als Teil des Vergleichs sicherstellen, dass in den Fahrzeugen keine Waymo-Technologie zum Einsatz kommt.

Die Verkehrsbehörde NHTSA und die Unfallexperten der NTSB entsenden Ermittler-Teams nach Tempe. Die NHTSA will neben Uber und den lokalen Behörden auch den Autobauer Volvo kontaktieren, dessen Fahrzeuge Uber für seine Roboterwagen umbaut. Die NTSB ermittelt zum Beispiel bei Flugzeugunglücken oder anderen Unfällen, die eine nachhaltige Wirkung haben können.

Im Jahr 2015 war bereits ein Mensch am Steuer eines vom Computer gesteuerten Autos gestorben. Allerdings hatte damals der Fahrer eines Tesla die Kontrolle dem Fahrassistenzsystem des Elektroautos überlassen, obwohl bekannt war, dass es nicht in der Lage war, komplett die Steuerung des Wagens zu übernehmen. Er raste unter einen Lastwagen-Anhänger, der die Straße querte. Fahrzeuge wie die umgebauten Uber-Autos sind dagegen dafür gedacht, ohne Beteiligung des Menschen zu fahren, auch wenn derzeit die Sicherheitsfahrer noch häufig eingreifen. Zugleich ließ Kalifornien jüngst grundsätzlich auch den Betrieb von Roboterwagen mit Lenkrad und Pedalen zu, die ausschließlich vom Computer oder per Funk gesteuert werden. (dpa)

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.