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U-Bahn-Überfall: Berlin: Opfer wendet sich an Justizsenatorin

U-Bahn-Überfall

Berlin: Opfer wendet sich an Justizsenatorin

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    Eine Überwachungskamera hielt die dramatischen Szenen fest, die sich in der Berliner U-Bahn-Station abspielten. Der Hürnheimer (Landkreis Donau-Ries) Georg Baur (rechts) griff ein und verhinderte so den vielleicht tödlichen Schlag gegen das Opfer, das zu diesem Zeitpunkt schon schwer verletzt am Boden lag.
    Eine Überwachungskamera hielt die dramatischen Szenen fest, die sich in der Berliner U-Bahn-Station abspielten. Der Hürnheimer (Landkreis Donau-Ries) Georg Baur (rechts) griff ein und verhinderte so den vielleicht tödlichen Schlag gegen das Opfer, das zu diesem Zeitpunkt schon schwer verletzt am Boden lag. Foto: dpa

    Das Opfer des brutalen U-Bahn-Angriffs  vom Osterwochenende hat sich in einem Brief an die Berliner Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) enttäuscht über die  Haftverschonung für den Angreifer gezeigt. "Es ist für mich ein weiterer Tritt ins Gesicht, dass der Täter sofort wieder  freigelassen wurde", schrieb der 29-Jährige in einem am Donnerstag  von der "Bild"-Zeitung veröffentlichten Brief.

    "Ich kann mich an  nichts mehr erinnern, aber das Tatvideo macht mich total  betroffen", heißt es in dem Schreiben weiter. Er frage sich, warum die Senatorin den Staatsanwalt nicht aufgefordert habe, Beschwerde  gegen die Haftverschonung einzulegen.

    Der 29-jährige Mann aus der Bundeshauptstadt war am Karsamstag am Berliner U-Bahnhof  Friedrichstraße von dem 18-jährigen Tatverdächtigen verletzt worden, als dieser ihm mit  Fußtritten auf den Kopf schwer verletzte. Der Angreifer stellte sich  später der Polizei. Obwohl gegen den Täter Haftbefehl erlassen wurde, setzte ihn die Polizei bis zum Beginn des Prozesses wieder auf freien Fuß. Der Fall und das Vorgehen der Berliner Justiz sorgte jetzt für eine heftige Diskussion über den  Umgang mit jugendlichen Gewalttätern.

    Aggressive Berichterstattung

    Die Berliner Justiz ging am Mittwoch in einer Erklärung auf die teilweise aggressive Berichterstattung der Medien zu dem Fall ein. Zuvor hatte die Berliner Zeitung "B.Z." auf ihrem Titelblatt ein  Foto des Richters veröffentlicht, der den mutmaßlichen Täter auf freien Fuß gesetzt hatte. Der Richter habe auf  Grundlage von Recht und Gesetz entschieden und dürfe "nicht an den Pranger gestellt werden", heißt es in der Erklärung der Präsidenten von Kammergericht und Amtsgericht. Zudem wandten sie sich gegen den  Vorwurf der "Kuscheljustiz".

    In Berlin würden Heranwachsende im Alter zwischen 18 und 21 Jahren häufiger als in anderen Städten nach Erwachsenenstrafrecht statt nach dem milderen Jugendstrafrecht  verurteilt. (afp)

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