Das Internet-Portal YouTube darf keine Videos zu Musiktiteln mehr bereitstellen, an denen die Verwertungsgesellschaft Gema Urheberrechte geltend gemacht hat. Dies entschied das Landgericht Hamburg am Freitag in erster Instanz. Dem Urteil wurde grundlegende Bedeutung für das Urheberrecht im Internet beigemessen. Es ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Der Streit um Musikvideos auf YouTube dauerte schon Jahre. Zum Prozess kam es, weil sich Gema und YouTube nicht über Zahlungen für Musikclips einigen konnten, nachdem ein vorläufiger Vertrag zwischen ihnen 2009 ausgelaufen war. Ende 2010 reichte Gema Klage ein, um YouTube zum Löschen oder Sperren bestimmter Videos zu zwingen.
Gema: Urteil ist ein großartiger Erfolg
Da die Google-Tochter von dem Gericht nur als "Störer" in Haftung genommen wurde, wertete der Internet-Konzern den Ausgang des Verfahrens sogar als Sieg: "Wir haben in der Hauptsache gewonnen", sagte Google-Sprecher Kay Oberbeck. YouTube wolle nun mit der Gema neu verhandeln. Sie wahrt als Verwertungsgesellschaft die Urheberrechte von mehr als 60.000 Komponisten, Textautoren und Musikverlegern. Auch auf Seiten der GEMA ist man zufrieden: "Das Urteil ist ein großartiger Erfolg, weil YouTube für die Nutzerinhalte haftet", sagte Gema-Anwältin Kerstin Bäcker. Dennoch hätte man sich mehr erhofft: "Wir hätten lieber gesehen, dass YouTube als Täter verurteilt wird, aber durch die Störer-Haftung fühlen wir uns bestätigt."
Bei der sogenannten Störer-Haftung wird YouTube zwar für das Verhalten seiner Nutzer mitverantwortlich gemacht, aber nur, wenn es von einem Rechtsverstoß der Anwender Kenntnis hat. Eine schwerer wiegende Haftung als Täter wurde nicht festgestellt - hier folgte das Gericht der Haltung von Google, das YouTube lediglich als neutrale technische Plattform betrachtet, für deren Inhalte die Nutzer verantwortlich sind.
Neue Maßnahmen, um weitere Verletzungen zu vermeiden
Die Videoportal-Betreiber haften nur dann, wenn sie gegen Prüfpflichten verstoßen. Das heißt konkret: Wenn Urheberrechtsverletzungen von der Gema festgestellt werden, muss YouTube die Videos unverzüglich sperren. Das hatte sie im Fall von sieben Titeln über Monate nicht getan. Die Songs um die es geht: "Ritmo de la noche" von Chocolate, "Night in Motion" von U96, "Lieder, die die Liebe schreibt" von Nana Mouskouri, "Club Bizarre" von U96, "Rivers of Babylon" von Boney M.,"Lieder, die wie Brücken sind" von Rolf Zuckowski und "Im Kindergarten" ebenfalls von Rolf Zuckowski.
Zudem muss das Google-Tochterunternehmen Maßnahmen einleiten, um neue Verletzungen zu vermeiden. Ein nach Auffassung des Gerichts geeignetes System ist die Content-ID-Technik, die von Google entwickelt wurde, damit Rechteinhaber die Löschung eigener Werke auf YouTube veranlassen oder gegen eine Beteiligung an den Werbeeinnahmen freigeben können. Dafür müssen sie Referenzdateien hochladen, von denen YouTube eine Art digitalen Fingerabdruck erstellt. Mit diesem überprüft die Plattform alle hochgeladenen Videos.
Fragen zu Kontrollpflichten aufgeworfen
Die Gema befürchtet aber, dass Content-ID nicht alle Werkversionen findet. Schwierigkeiten könnten dem System zum Beispiel Konzert-Mitschnitte oder schlecht gesungene Karaokeversionen bereiten. Deshalb soll laut Richterspruch ein Wortfilter mit dem System verknüpft werden.
YouTube-Sprecher Oberbeck betonte, damit werfe das Urteil auch Fragen zu den Verhaltens- und Kontrollpflichten von Hosting-Plattformen auf. "Wir müssen nun zunächst die schriftliche Begründung des Gerichts prüfen, bevor wir hierzu detaillierte Aussagen treffen können."
Die Richter verhängten bei Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von im Einzelfall bis zu 250 000 Euro oder Ordnungshaft von höchstens sechs Monaten. Oberbeck sagte im Anschluss an das Urteil, man wolle sich mit der Verwertungsgesellschaft wieder an einen Tisch setzen. Nun sei "der Weg frei, dass Künstler auch von ihren Werken profitieren können", sagte Oberbeck. Dabei sprach er sich für eine pauschale Mindestvergütung aus. Die Gema fordert hingegen 0,6 Cent pro Klick als finanzielle Untergrenze.
Gema-Anwältin Kerstin Bäcker sagte, die Gesellschaft werde das Urteil prüfen und dann entscheiden, ob sie Rechtsmittel dagegen einlegen wolle. Die Gema sperre sich aber nicht gegen Verhandlungen.
Bitkom: Gemischte Gefühle
Der Branchenverband Bitkom hat mit "gemischten Gefühlen" auf die Gerichtsentscheidung zum Streit der Verwertungsgesellschaft Gema mit der Videoplattform YouTube reagiert. "Wir sehen einige Punkte kritisch, wie zum Beispiel den geforderten Einsatz von Wortfiltern", sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder am Freitag. Das Urteil des Landgerichts Hamburg sei in einem wesentlichen Punkt ein gutes Signal für die Internetwirtschaft. "Es macht klar, dass YouTube nicht als Inhalteanbieter, sondern als sogenannter Hostprovider einzustufen ist."
Das Urteil des Landgerichts Hamburg sorge generell für mehr Klarheit, erklärte der Bitkom-Chef. Die Frage der Verantwortlichkeit für die Inhalte hänge auch mit finanziellen Aspekten zusammen. Zahlreiche Clips seien für deutsche Internetnutzer gesperrt. "Eine wirtschaftlich vertretbare Einigung erscheint dringend nötig, damit dieser Zustand ein Ende findet", erklärte Rohleder. dpa