Wer kennt es nicht? Man hat es eilig, fährt auf die Autobahn, will schnell am Ziel ankommen und dann fährt das Auto vor einem auf der linken Spur deutlich langsamer als man selbst. Frust ist vorprogrammiert – auch bei der Vorderfrau oder dem Vordermann. Trotzdem sollte man ausreichend Abstand halten und nicht drängeln. Denn laut dem ADAC ist ein zu geringer Abstand eine der Hauptursachen für schwere Verkehrsunfälle auf Autobahnen.
Das geht auch aus den Unfallstatistiken der R+V-Versicherung sowie der Allianz-Versicherung hervor. Demnach sorgten Drängeln und zu dichtes Auffahren im Jahr 2023 für 12,9 bis 17,2 Prozent der Unfälle insgesamt. Zudem war ein zu geringer Sicherheitsabstand eine der Hauptursachen für Auffahrunfälle. Zu wenig Abstand auf der Autobahn ist aber nicht nur gefährlich, sondern kann auch richtig teuer werden. Wie hoch sind die Strafen? Und wie viel Abstand ist eigentlich genug?
Übrigens: Beim Autofahren gibt es noch weitere Dinge, die verboten sind. Für mehr Sicherheit sollte man außerdem auf eine bestimmte Frisur verzichten, und auch Niesen beim Autofahren kann gefährlich werden.
Abstand halten auf der Autobahn: Wie groß muss er sein?
In der Straßenverkehrsordnung (StVO) gibt es hinsichtlich des Abstands keine spezielle Vorgabe für die Autobahn. Auch zur genauen Größe des Abstands wird das Gesetz nicht konkret. In §4 der StVO heißt es lediglich: „Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird.“ Demnach spielt auch der Bremsweg eine Rolle.
Nur für Fahrzeuge über sieben Meter oder mit einer besonderen Geschwindigkeitsbeschränkung sowie für LKW über 3,5 Tonnen sind die Vorgaben konkreter:
- Über sieben Meter Länge oder mit Geschwindigkeitsbeschränkung: Außerorts muss immer so viel Abstand gehalten werden, dass ein überholendes Auto einscheren kann. Das gilt nicht, wenn die Fahrerin oder der Fahrer selbst zum Überholen ausschert, wenn es mehr als einen Fahrstreifen gibt oder wenn ein Überholverbot gilt.
- LKW über 3,5 Tonnen: Auf Autobahnen muss ab 50 km/h ein Mindestabstand von 50 Metern eingehalten werden.
Wie groß muss der Abstand mit einem normalen Auto aber nun sein, damit man problemlos anhalten kann, wenn die Vorderfrau oder der Vordermann plötzlich bremst? Dazu gibt es laut dem ADAC zwei Faustregeln:
- Halber-Tacho-Regel: Die Regel besagt, dass der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug mindestens dem halben Tacho entsprechen sollte. Wer 60 km/h fährt, sollte also mindestens 30 Meter Abstand halten. Außerorts und bei 100 km/h gilt folglich ein Mindestabstand von 50 Metern. Dieser lässt sich anhand der Leitpfosten am Straßenrand leicht abschätzen, da diese für gewöhnlich jeweils 50 Meter voneinander entfernt sind.
- Zwei-Sekunden-Regel: Diese Regel ist auch umsetzbar, wenn man den Abstand zum nächsten Auto nicht metergenau abschätzen kann. Sie besagt, dass der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug mindestens zwei Sekunden betragen sollte. Dafür orientiert man sich an auffälligen Bauwerken, einzelnen Bäumen, Schildern, Ampeln oder Ähnlichem. Wenn das Auto vor einem diesen Punkt passiert, beginnt man zu zählen. Für den richtigen Abstand sollte man selbst dieselbe Stelle erst nach zwei Sekunden passieren. Bei 60 km/h – umgerechnet sind das etwa 17 Meter pro Sekunde – ergibt das einen Abstand von 34 Metern, also grob der halbe Tacho. Bei 100 km/h sind es etwa 28 Meter pro Sekunde und damit bei zwei Sekunden ein Abstand von 56 Metern.
Neben den beiden Faustregeln können sich Autofahrerinnen und Autofahrer heutzutage auch technisch unterstützen lassen. Die meisten modernen Autos verfügen über einen Abstandsassistenten oder einen Abstandswarner. Diese Systeme können die Person am Steuer laut dem ADAC mit akustischen oder visuellen Signalen warnen oder den Abstand sogar selbstständig durch Bremsen oder Beschleunigen anpassen.
Bußgeld bei zu wenig Abstand auf der Autobahn: Wie hoch ist die Strafe?
Wer sich nicht an eine der beiden Regeln hält und den Mindestabstand zum vorausfahrenden Auto unterschreitet, riskiert je nach Geschwindigkeit und tatsächlichem Abstand eine Geldstrafe, Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot. Laut dem ADAC gelten im Bußgeldkatalog aktuell diese Strafen bei Abstandsverstößen:
| Tempo | Umstand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|---|
| unter 80 km/h | ohne Gefährdung | 25 Euro | - | - |
| mit Gefährdung | 30 Euro | - | - | |
| mit Sachbeschädigung | 35 Euro | - | - | |
| über 80 km/h | weniger Abstand als 5/10 des halben Tachos | 75 Euro | 1 | - |
| ... 4/10 des halben Tachos | 100 Euro | 1 | - | |
| ... 3/10 des halben Tachos | 160 Euro | 1 | - | |
| ... 2/10 des halben Tachos | 240 Euro | 1 | - | |
| ... 1/10 des halben Tach | 320 Euro | 1 | - | |
| über 100 km/h | weniger Abstand als 5/10 des halben Tachos | 75 Euro | 1 | - |
| ... 4/10 des halben Tachos | 100 Euro | 1 | - | |
| ... 3/10 des halben Tachos | 160 Euro | 2 | 1 Monat | |
| ... 2/10 des halben Tachos | 240 Euro | 2 | 2 Monate | |
| ... 1/10 des halben Tach | 320 Euro | 2 | 3 Monate | |
| über 130 km/h | weniger Abstand als 5/10 des halben Tachos | 100 Euro | 1 | - |
| ... 4/10 des halben Tachos | 180 Euro | 1 | - | |
| ... 3/10 des halben Tachos | 240 Euro | 2 | 1 Monat | |
| ... 2/10 des halben Tachos | 320 Euro | 2 | 2 Monate | |
| ... 1/10 des halben Tach | 400 Euro | 2 | 3 Monate |
Zusätzlich zu dem Bußgeld werden laut dem ADAC noch etwa 28,50 Euro für Auslagen und Gebühren berechnet. Unter 100 Euro kommt man also nur bei Verstößen unter 80 km/h davon. Auf der Autobahn dürfte die Strafe in der Regel höher ausfallen. Außerdem riskieren Drängler auf der Autobahn schon ab über 100 km/h mindestens einen Punkt in Flensburg und müssen teils auch mit einem Fahrverbot rechnen.
Wie der ADAC berichtet, sind die Vorgaben im Bußgeldkatalog nicht in Stein gemeißelt. Bußgelder, Punkte und Fahrverbote können auch höher ausfallen – zum Beispiel, wenn es sich um vorsätzliches Verhalten handelt. Entsprechend hatte das Amtsgericht Landstuhl in einem Fall das Bußgeld eines Mannes verdoppelt. Der beschuldigte Autofahrer war seinem Vordermann laut Messung für mehr als zwei Sekunden zu nah aufgefahren. Weil er seinen Abstand durch leichtes Bremsen nicht anpasste, ging das Gericht von Vorsatz aus und urteilte entsprechend.
Übrigens: Auch für unnötiges Autofahren droht ein Bußgeld. Unter Umständen ist es sogar höher als bei Dränglern.
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