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  3. Corona-Regeln in Deutschland im März 2023: Bundesländer in der Übersicht

Sars-CoV-2-Regelungen
01.03.2023

Corona-Regeln in Deutschland im März 2023 – Bundesländer im Überblick

Die Maskenpflicht ist in Deutschland in Innenräumen kaum mehr gegeben.
Foto: Daniel Löb, dpa (Symbolbild)

Der Sommer und Herbst waren im Hinblick auf Corona eher ruhig. Im März gibt es weitere Lockerungen. Wir erklären wo und die aktuellen Regeln gelten.

Nachdem zum Sommer 2022 hin die Corona-Regeln in Deutschland spürbar gelockert wurden, befürchteten manche Virologinnen und Virologen und auch Bürgerinnen und Bürger zunächst eine neuerliche Corona-Welle, wie es sie in den vergangenen beiden Jahren gegeben hatte. Doch davon ist nichts zu spüren. Deshalb fallen zum März weitere Regeln, bevor am 7. April bundesweit alle restlichen Regeln aufgehoben werden sollen. Wir erklären die bis dahin geltenden aktuell Corona-Regeln in Deutschland sowie den einzelnen Bundesländern.

Neue Corona-Regelungen im März 2023

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) hatten sich auf neue alte Corona-Schutzmaßnahmen für die kalte Jahreszeit geeinigt. Der Rechtsrahmen für die Schutzmaßnahmen gilt bundesweit bis zum 7. April 2023. Dennoch gibt es auch bis dahin immer wieder Anpassungen.

Die wohl wichtigste Maßnahme stellt die Maskenpflicht dar. Nachdem diese im Fernverkehr bereits im Februar abgeschafft wurde, sollen zum 1. März fast alle verbliebenen Test- und Maskenpflichten auslaufen. Das Bundeskabinett hat dazu die sogenannte "Erste Verordnung zur Änderung der Schutzmaßnahmenaussetzungsverordnung" beschlossen. Das heißt konkret: Beschäftigte und Bewohner in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen müssen sich nicht mehr testen lassen, die Maskenpflicht entfällt für sie. 

Die einzige Maskenpflicht, die dann bis 7. April weiterhin greift, gilt für Besucher in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen.

Außerdem betont die Bundesregierung, dass das Hausrecht der Gesundheitseinrichtungen von dem Beschluss unberührt bleibe. Die Einrichtungen könnten nach den Begebenheiten vor Ort entscheiden, welche Schutzmaßnahmen insbesondere für die vulnerablen Gruppen notwendig sind.

Corona-Maßnahmen im März: Stufen-System für Bundesländer

Neben den Corona-Regeln, welche zum 1. Oktober 2022 in Kraft traten, können die Bundesländer auch selbst Maßnahmen beschließen. Es gibt zwei Stufen, welche unterschiedliche Corona-Maßnahmen nach sich ziehen.

Lesen Sie dazu auch

Stufe 1: Wenn sich das Infektionsgeschehen verändert, können die Länder dieses durch die Stufe 1 der Corona-Regelungen eindämmen. Der Gastronomie soll etwas mehr Freiraum gegeben werden als das zu Beginn der Corona-Pandemie der Fall war. Das System sieht dann folgende Maßnahmen vor.

  • Im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) herrscht Maskenpflicht.
  • Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen. Ausnahmen finden sich bei öffentlichen Freizeit-, Kultur- und Sportveranstaltungen sowie in der Gastronomie. Dafür muss ein negativer Testnachweis erbracht werden, alternativ ist eine frische Impfung oder eine Genesung nachzuweisen.
  • An Schulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen kann eine Maskenpflicht eingeführt werden. Das gilt für Schülerinnen und Schüler ab der 5. Klasse, Lehrkräfte und Bedienstete. Diese Regelung soll nur in Kraft treten, wenn der Präsenzunterricht nicht anderweitig aufrecht erhalten werden kann.
  • Testpflicht beim Zutritt zu bestimmen Einrichtungen. Beispielsweise Schulen, Kitas, Haftanstalten, Obdachlosenunterkünfte und Asylunterkünfte.

Stufe 2: Wenn die Maßnahmen aus Stufe 1 nicht greifen, die Infektionszahlen hoch bleiben und eine Überbelastung des Gesundheitssystems oder kritischer Infrastruktur droht, dann können die Länder die Corona-Regelungen verschärfen. Sie haben dann folgende Optionen:

  • Maskenpflicht bei Veranstaltungen im Außenbereich, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.
  • Abstandsgebot und Personenobergrenze für Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen.
  • Verpflichtende Hygienekonzepte für Groß- und Einzelhandel, Betriebe, Einrichtungen, Gewerbe, Veranstaltungen im Kultur-, Freizeit- und Sportbereich.
Video: dpa

März 2023: Corona-Regeln in Deutschland im Überblick

Seit 1. Oktober 2022 können die Bundesländer also selbst entscheiden, ob sie es bei den bundesweiten Maßnahmen belassen, oder die Corona-Regelungen verschärfen. Wir geben einen Überblick, wie es in den einzelnen Ländern derzeit aussieht.

Corona-Regeln in Bayern

Die Corona-Regeln in Bayern wurden im April 2022 gelockert. Seitdem gibt es keine Maskenpflicht in Innenräumen und seit dem 13. April auch keine Quarantänepflicht für Kontaktpersonen mehr. Im November hat sich auch die Isolationspflicht geändert: Infizierte, die symptomfrei sind, müssen nicht mehr in häusliche Quarantäne. Bereits zum 1. Mai war in Bayern die Testpflicht in Schulen und Kitas weggefallen. Diese könnte nach den Regeländerungen zum Oktober aber jederzeit wieder eingeführt werden, wie einige andere Maßnahmen. Im Sommer fiel in Bayern zudem die FFP2-Maskenpflicht im Nahverkehr. Zum 10. Dezember 2022 wurde auch die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr aufgehoben. Seit dem 2. Februar 2023 muss auch im öffentlichen Fernverkehr keine Maske mehr getragen werden.

Corona-Regeln in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg war die Lage lange etwas konservativer als in Bayern. Am 1. Mai 2022 lief die Maskenpflicht bei Zahnärzten aus. Anfang Mai wurde in Baden-Württemberg dann nachgezogen und eine Quarantänepflicht von fünf Tagen eingeführt. Seit dem 1. Oktober gelten die bundesweiten Maßnahmen. Eine gravierende Änderung der Corona-Regeln in Baden-Württemberg gab es am 16. November im Hinblick auf die Isolationspflicht: Corona-positive Personen müssen nicht mehr in häusliche Quarantäne, stattdessen genügt bei Symptomfreiheit eine medizinische Maske in der Öffentlichkeit. Am 31. Januar 2023 wurde die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr, in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe und für das Personal in Arztpraxen, Zahnarztpraxen, psychotherapeutischen Praxen sowie weiteren vergleichbaren ambulanten medizinischen Einrichtungen aufgehoben. Im öffentlichen Fernverkehr fiel die Maskenpflicht am 2. Februar.

Corona-Regeln in Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen blieb die Landesregierung lange vorsichtig, schloss sich dann aber den allgemeinen Lockerungen an. Die Corona-Regeln in NRW wurden Ende Januar/Anfang Februar 2023 dahingehend geändert, dass die Isolationspflicht für Infizierte endete und im öffentlichen Personennahverkehr keine Maske mehr getragen werden muss. Beides gilt auch für Schulen und die Kindertagesbetreuung, wo auch keine anlassbezogenen Testungen mehr durchgeführt werden müssen. Um vulnerable Personengruppen zu schützen, gibt es ein Betretungsverbot entsprechender Einrichtungen für positiv Getestete - dieses gilt für fünf Tage. Beschäftigte müssen erst ein negatives Testergebnis vorweisen, in Arztpraxen haben sie eine medizinische Maske zu tragen.

Corona-Regeln in Sachsen-Anhalt

Die Corona-Regeln in Sachsen-Anhalt sehen vor, dass in folgenden Einrichtungen eine FFP2-Maske getragen werden muss: Arztpraxen, Zahnarztpraxen und weitere Einrichtungen des Gesundheitswesens, Krankenhäuser sowie Pflegeeinrichtungen. Sachsen-Anhalt war das erste Bundesland, das die Maskenpflicht für den öffentlichen Personennahverkehr aufgehoben hat - und zwar mit Auslaufen der 18. Corona-Landesverordnung am 7. Dezember noch vor Bayern und Schleswig-Holstein. Die Isolationspflicht wurde Ende Januar 2023 aufgehoben.

Corona-Regeln im Saarland

Die Corona-Maßnahmen im Saarland wurden zum 2. Februar 2023 erheblich gelockert. So fiel die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr und in Gemeinschaftsräumen von Obdachlosenunterkünften und von Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern. FFP2-Maskenpflicht gilt in Arztpraxen, Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen.

Corona-Regeln in Hessen

Hessen war eines der schnellsten Bundesländer, wenn es um die Corona-Lockerungen geht. Daher beinhalten die Corona-Regeln in Hessen seit dem 1. Oktober nur die Basisschutzmaßnahmen der Bundesregierung. In Hessen wurden im Mai neue Quarantäne- und Isolationsregeln aufgegriffen, im November jedoch angepasst. Für positiv getestete Erwachsene (und Kinder ab sechs Jahren) besteht mindestens fünf Tage nach dem ersten positiven Test nur mehr eine Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung, eine Isolationspflicht ist Vergangenheit. Die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr fiel am 2. Februar 2023, eine FFP2-Maske muss damit nur noch in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen getragen werden.

Corona-Regeln in Rheinland-Pfalz

Zum 1. Oktober 2022 änderten sich die Corona-Regeln in Rheinland-Pfalz kaum. Zum Mai 2022 gab es eine neue Corona-Landesverordnung – hier endete die zehntätige Quarantäne-Pflicht. Infizierte mussten dann nur mindestens fünf Tage in Isolation. Am 26. November entfiel in Rheinland-Pfalz die Isolationspflicht für positiv Getestete endgültig. Jene Personen müssen lediglich in der Öffentlichkeit fünf Tage lang einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Bis April 2023 muss in Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen und Krankenhäusern eine FFP2-Maske getragen werden. Im öffentlichen Personennahverkehr endete die Maskenpficht ebenso wie im Fernverkehr am 2. Februar 2023.

Corona-Regeln in Thüringen

Die Corona-Regeln in Thüringen beinhalten schon länger keine Testpflicht an Schulen mehr. Mit dem 2. Februar 2023 enden die Isolationspflicht und die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr und im Fernverkehr. Positiv Getestete müssen jedoch für mindestens fünf Tage außerhalb der eigenen Wohnung eine Maske tragen, ihnen wird ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot in medizinischen und pflegerischen Bereichen sowie bestimmten Gemeinschaftsunterkünften auferlegt.

Corona-Regeln in Niedersachsen

In Niedersachsen endete zum Mai 2022 die Testpflicht an Schulen und Kitas, die Maskenpflicht war bereits zuvor gefallen. Es folgten weitere Lockerungen. Am 31. Januar 2023 fielen die Isolationspflicht und die PCR-Testpflicht nach positivem Selbsttest. Ab 2. Februar muss im öffentlichen Personennahverkehr keine Maske mehr getragen werden. Eine FFP2-Maskenpflicht gibt es dagegen weiterhin in medizinischen Einrichtungen. Die Diskussionen um weitere Corona-Regeln in Niedersachsen sind zurückhaltend.

Corona-Regeln in Hamburg

Aufgrund der Eigenschaft als Stadt-Staat fielen die Corona-Regeln in Hamburg lange Zeit ein wenig strenger aus. Der Status als Corona-Hotspot endete in der Hansestadt Ende April. Damit fielen in dem Bundesland die Maskenpflicht im Einzelhandel und in Innenräumen. Seit dem 1. Februar 2023 muss im öffentlichen Personennahverkehr keine Maske mehr getragen werden, auch die Isolationspflicht ist Vergangenheit. Eine FFP2-Maske wird noch Besuchern von Einrichtungen für vulnerable Personen und Patienten in Einrichtungen des Gesundheitswesens vorgeschrieben. Vor dem Besuch eines Krankenhauses oder einer Pflegeeinrichtung wird ein negativer Test verlangt.

Video: dpa

Corona-Regeln in Bremen

Die Corona-Regeln in Bremen sind identisch mit dem Infektionsschutzgesetz des Bundes. Am 1. Februar 2023 endete die Isolationspflicht, am 2. Februar die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Fernverkehr. Zum Mai 2022 war beschlossen worden, dass in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen jeder über 14 Jahre eine FFP2-Maske tragen müsse. Zuvor hatte eine OP-Maske ausgereicht. In Bremen trat also der seltene Fall ein, dass eine Regelung zum Sommer hin sogar leicht verschärft wurde.

Corona-Regeln in Brandenburg

Für alle nicht geimpften und genesenen Schüler, Lehrkräfte und Beschäftigte gibt es seit dem Sommer keine Testpflicht in Schulen und Kitas mehr. Ansonsten blieben die Corona-Regeln in Brandenburg zunächst beim Alten. Mit dem 2. Februar 2023 lief jedoch die FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr und im Fernverkehr aus. Mund und Nase müssen in Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Dialyseeinrichtungen, weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens, Obdachlosenunterkünften und Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylsuchenden und Geflüchteten bedeckt werden. Eine Testnachweispflicht gibt es unter anderem in Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen. Die Isolationspflicht endet am 13. Februar.

Corona-Regeln in Berlin

Die Corona-Regeln in Berlin sind vergleichsweise streng. Diesen Fahrplan wird Berlin wohl beibehalten, da das Land einen Vorbild-Charakter inne hat und ein sich schnell verbreitendes Coronavirus für die größte Stadt in Deutschland besonders bedrohlich sein könnte. Zum 2. Februar 2023 ging die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr zu Ende. Seither kann zudem die Isolation auch ohne Freitestung nach fünf Tagen beendet werden, wenn mindestens 48 Stunden lang keine Symptome mehr auftraten. Die Isolationspflicht läuft jedoch am 13. Februar aus.

Corona-Regeln in Mecklenburg-Vorpommern

Bereits seit dem 28. April 2022 gelten in Mecklenburg-Vorpommern nur noch die Corona-Basisschutzmaßnahmen. Das Land lockerte mit als erstes. In Sachen Isolationspflicht hinkt es jedoch noch hinterher: Mecklenburg-Vorpommern will zumindest bis Ende Februar an der Isolationspflicht für Corona-Infizierte festhalten. Seit dem 2. Februar 2023 muss im öffentlichen Personennahverkehr keine Maske mehr getragen werden. In Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen müssen Mund und Nase hingegen weiter bedeckt sein.

Corona-Regeln in Sachsen

In manchen Bundesländern wie Sachsen wurde die Corona-Schutz-Verordnung länger beibehalten als es in vielen anderen Bundesländern der Fall war. Gerade in Sachsen hatten während der Corona-Pandemie hohe Fallzahlen für Aufsehen gesorgt. Eine Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr gilt nicht mehr. Eine FFP2-Maske wird in Krankenhäusern, Arztpraxen einschließlich Praxen aller Heilberufe sowie anderen Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens vorgeschrieben. In Obdachlosenunterkünften und weiteren Massenunterkünften ist ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz Pflicht. Beim Thema Isolationspflicht geht das Bundesland einen seltenen Weg: Sachsen zählt zu jenen Bundesländern, in denen Corona-Infizierte weiterhin mindestens fünf Tage zuhause bleiben müssen.

Corona-Regeln in Schleswig-Holstein

Bereits Mitte November wurde unter anderem auch in Schleswig-Holstein die Isolationspflicht abgeschafft: Wer positiv getestet ist, muss nicht mehr zuhause bleiben, stattdessen künftig für fünf Tage außerhalb der eigenen Wohnung eine Maske in Innenräumen tragen. In Schleswig-Holstein besteht außerdem zudem seit dem 1. Januar keine Maskenpflicht mehr im öffentlichen Nahverkehr.