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Gerichtsurteil: Mann wegen Zechprellerei zu Freiheitsstrafe verurteilt

Gerichtsurteil

Mann wegen Zechprellerei zu Freiheitsstrafe verurteilt

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    Wegen gewerbsmäßigen Betrugs in zehn Fällen wurde ein 27-Jähriger zu einer Freiheitsstraße von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. (Symbolbild)
    Wegen gewerbsmäßigen Betrugs in zehn Fällen wurde ein 27-Jähriger zu einer Freiheitsstraße von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. (Symbolbild) Foto: Bernd Weißbrod/dpa

    Wegen Zechprellerei ist ein 27-Jähriger zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Das teilte die Staatsanwaltschaft Hechingen (Zollernalbkreis) mit. Der Verurteilte habe sich zwischen Juli 2024 und September 2024 in mehreren Hotels und Herbergen im Raum Albstadt eingemietet - unter dem Vorwand, dass es in seiner Wohnung einen Schimmelschaden gebe und sein Vermieter die Unterkunft bezahle. Laut Staatsanwaltschaft war der Mann in dem Zeitraum aber wohnungslos. Darüber hinaus habe er mehrmals bei Lieferdiensten Essen und Getränke bestellt, aber nicht bezahlt. Der Schaden bei Lieferdiensten und Unterkünften betrage mehrere tausend Euro.

    Die Staatsanwaltschaft teilte mit, dass der Mann wegen gewerbsmäßigem Betrugs in zehn Fällen schuldig gesprochen worden sei. Das Urteil sei rechtskräftig. Das zuständige Amtsgericht war am Abend nicht mehr für eine Stellungnahme zu erreichen.

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