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Lese-Rechtschreibstörung: Legasthenie: Notenschutz nur in Ausnahmefällen

Lese-Rechtschreibstörung

Legasthenie: Notenschutz nur in Ausnahmefällen

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    Notenschutz bei Schülerinnen und Schülern mit Legasthenie sollte laut Hessens Kultusministerium nur in Ausnahmefällen notwendig sein. (Symbolbild)
    Notenschutz bei Schülerinnen und Schülern mit Legasthenie sollte laut Hessens Kultusministerium nur in Ausnahmefällen notwendig sein. (Symbolbild) Foto: Annette Riedl/dpa/dpa-tmn

    Zahlreiche Menschen haben mit einer Lese-Rechtschreibstörung zu kämpfen. Zehn bis zwölf Prozent der Bevölkerung seien wissenschaftlichen Hochrechnungen zufolge betroffen, sagte Sabine Behrent vom Landesverband Legasthenie und Dyskalkulie Hessen. Viele von ihnen litten an Ängsten, Angststörungen, Depressionen bis hin zu Suizidgedanken.

    Ein großes Problem seien die Rahmenbedingungen an Schulen, so Behrent. «Wir plädieren seit vielen Jahren für Notenschutz, um die Kinder zu entlasten», erläuterte sie. Dabei lassen die Lehrkräfte auf Antrag die Rechtschreibung nicht in die Noten einfließen.

    Kultusministerium: Notenschutz nur in Ausnahmefällen

    Das hessische Kultusministerium setzt nur in Ausnahmefällen auf Notenschutz. Als Fördermaßnahmen kämen unter anderem Unterricht in besonderen Lerngruppen, Maßnahmen des Nachteilsausgleichs und Abweichungen von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsfeststellung oder Leistungsbewertung - der sogenannte Notenschutz - infrage, erläuterte eine Sprecherin.

    «In der Praxis werden die Nachteilsausgleiche stufenweise angewendet. Dies geschieht nach den Grundsätzen "maximal fordern, ohne zu überfordern", beziehungsweise es geht darum, Leistungen zu ermöglichen und nicht überflüssig zu machen.»

    Der Notenschutz sei eine Maßnahme der Stufe drei und «sollte nur im Ausnahmefall sinnvoll beziehungsweise notwendig sein», erklärte die Sprecherin. Nachteilsausgleiche der Stufen eins und zwei - zum Beispiel verlängerte Arbeitszeiten, etwa bei Klassenarbeiten, oder differenzierte Aufgabenstellung kämen hingegen häufiger zum Einsatz und könnten ein Kind oft effektiver fördern als ein Aussetzen der Bewertung der Lese- und/oder Rechtschreibleistungen.

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