Eigentlich sollte im vergangenen Herbst ein gefährliches LSD-Derivat verboten werden. Schnell gab es ein Gesetz dazu. Dieses hat jedoch einen Hacken: Weil statt eines Kommas ein Bindestreich eingesetzt wurde, wurde offenbar versehentlich eine Reihe von LSD-Derivaten nachträglich legalisiert.
Bis zum Herbst vergangenen Jahres war die Droge 1V‑LSD ein legales Derivat des Halluzinogens LSD. Dann sollte es verboten werden. Nur einen Monat nach der Ankündigung des Drogenbeauftragten der Bundesregierung Burkhard Blienert (SPD) stand die Droge dann in der Anlage des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG).
Bis zu der Gesetzesänderung zählte 1V‑LSD zu den sogenannten Legal Highs. Man konnte es online oder in den Drogenshops deutscher Großstädte kaufen. Doch das Derivat gilt als besonders stark. Es kann sogar eine stärkere Wirkung als LSD selbst haben. Der Konsum könnte je nach Dosierung zu Acht-Stunden-Trips führen. Blienert spricht laut dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) von "unkalkulierbaren gesundheitlichen Gefahren".
Kommafehler im Gesetz: LSD-Derivate nachträglich legalisiert
Jetzt wurde bekannt, dass es möglicherweise nie zu einem richtigen Verbot kam. Wie das Rechtsmagazin Legal Tribune Online berichtet, haben der Strafrechtler und Kriminologe an der Uni Heidelberg, Dr. Sebastian Sobota, die Chemikerin Dr. Annika Klose sowie der Materialwissenschaftler Dr. Lukas Mirko Reinold herausgefunden, dass dem Gesetzgeber ein folgenschwerer Fehler unterlaufen ist. Anstatt das Verbot zu erweitern, habe er versehentlich eine Reihe von LSD-Derivaten nachträglich legalisiert beziehungsweise nicht erfasst.
Und das alles wegen eines Bindestrichs. Statt eines Kommas wurde an einer Stelle im Gesetz ein Bindestrich gesetzt. Nicht nur das umstrittene 1V‑LSD, sondern auch andere bereits verbotene Substanzen seien damit theoretisch wieder legal. Wie Sobota gegenüber dem RND erklärt, gehe es konkret um 5.2.a der Anlage zum NpSG. "Der Verordnungsgeber hat dort in 'Alkylcarbonyl (bis C10)-Cycloalkylcarbonyl- (Ringgröße C3 bis C6)' einen Bindestrich statt eines Kommas eingebracht." Gemeint ist der Bindestrich nach "(bis C10)". Dieser hätte bereits nach "Alkylcarbonyl" gesetzt werden müssen. "Diese falsche Interpunktion hat inhaltliche Auswirkungen, weil ein Bindestrich zwischen den beiden Teilen eindeutig eine Gesamtgruppe ausdrückt, während mutmaßlich zwei einzelnen Gruppen gemeint waren. In chemischer Hinsicht ist die formulierte Stoffgruppe 'Alkylcarbonylcycloalkylcarbonyl' etwas anderes als 'Alkylcarbonyl' und 'Cycloalkylcarbonyl'", so Sobota.
LSD-Derivat legalisiert? Gesundheitsministerium will Unrichtigkeit "zeitnah berichtigen"
Bei dem Fehler handle es sich um eine "offenbare Unrichtigkeit, die das Bundesministerium für Gesundheit sehr zeitnah berichtigen wird", wie eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums gegenüber Legal Tribune Online erklärte. Doch eine Korrektur des Gesetzes könne einige Zeit in Anspruch nehmen, so das Rechtsmagazin. Für eine neue Verordnung zur Änderung der betreffenden Anlage des NpSG ist die Zustimmung des Bundesrates erforderlich. Wenn weitere LSD-Derivate verboten werden sollen, müssten außerdem Sachverständige angehört werden. Bis dahin dürfte also etwa das gefährliche 1V-LSD wieder legal verkauft werden.
Ob das aber etwas an der aktuellen Lage ändert, ist fraglich. Shops, die Legal Highs anbieten, haben ohnehin längst ein Nachfolgeprodukt des umstrittenen 1V‑LSD im Angebot.