Das Europaparlament hat Ende Oktober eine neue Führerschein-Richtlinie verabschiedet, die verschiedene Änderungen für Autofahrer vorsieht. So soll in den EU-Mitgliedstaaten künftig ein digitaler Führerschein für das Smartphone eingeführt werden. Zudem soll der Führerscheinentzug bald EU-weit anerkannt und durchgesetzt werden. Und auch für Fahranfänger sind einheitliche Regelungen für das begleitete Fahren ab 17 Jahren sowie die Probezeit von mindestens zwei Jahren geplant. Darüber hinaus wurde beschlossen, das Mindestalter für den Lkw- und Busführerschein herabzusetzen. Welche neuen Altersgrenzen dann gelten, lesen Sie in diesem Artikel.
Neue EU-Regelung: Ab welchem Alter darf man den Lkw- oder Busführerschein machen?
Wie das EU-Parlament in einer Pressemitteilung bekannt gab, sieht die beschlossene Richtlinie vor, das Mindestalter für den Lkw-Führerschein (Klasse C) von 21 auf 18 Jahre zu senken. Den Busführerschein (Klasse D) soll man künftig bereits mit 21 Jahren machen können, bislang ist das erst ab einem Alter von 24 Jahren möglich.
Die niedrigeren Altersgrenzen gelten allerdings nur, wenn die Fahrschüler einen entsprechenden Befähigungsnachweis vorweisen können. Dieser ist allerdings nach Angaben des ADAC für Berufskraftfahrer in Deutschland laut dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz ohnehin Pflicht. Um den Befähigungsnachweis zu erwerben, müssen angehende Bus- und Lkw-Fahrer eine schriftliche und eine praktische Prüfung ablegen.
Warum wird das Mindestalter beim Lkw- und Busführerschein gesenkt?
Mit dem Herabsetzen des Mindestalters will die EU laut Pressemitteilung dem Fachkräftemangel bei Berufskraftfahrern entgegenwirken. Und die Zeit drängt, denn nach Angaben des Bundesverbands Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) sind viele Betriebe in Deutschland sowohl bei Lkw- als auch Busfahrern bereits jetzt dringend auf Nachwuchs angewiesen.
In der Busbranche sind demnach deutschlandweit mehr als 5000 Stellen unbesetzt – und jedes Jahr kommen über 10.000 weitere hinzu. Der Verband prognostiziert, dass sich der Personalmangel bis 2030 auf 76.000 fehlende Busfahrer verschärfen dürfte. Im Straßengüterverkehr nimmt das Problem sogar noch größere Dimensionen an. Laut BGL fehlen aktuell bereits 100.000 bis 120.000 Lkw-Fahrer. Und auch hier steigt die Tendenz um etwa 15.000 unbesetzte Stellen jährlich.
Wenn junge Menschen künftig früher die Möglichkeit bekommen, den Bus- oder Lkw-Führerschein zu erwerben und damit ihre Ausbildung eher beginnen, könnten jedoch beide Branchen profitieren – so zumindest die Hoffnung der EU. Die European Transport Workers‘ Federation (ETF) hingegen kritisiert die geplante Herabsetzung des Mindestalters. Diese würde das Problem des Fachkräftemangels voraussichtlich nicht lösen können. Stattdessen bedeute sie eine Gefahr für die Verkehrssicherheit auf den Straßen, da junge Berufskraftfahrer deutlich häufiger Unfälle verursachen würden als ihre älteren Kollegen.
Ab wann gilt das neue Mindestalter beim Lkw- und Busführerschein?
Die neuen EU-Vorgaben beim Führerschein treten mit dem Parlamentsbeschluss allerdings noch nicht sofort in Kraft. Stattdessen haben die europäischen Mitgliedstaaten nun drei Jahre Zeit, die Bestimmungen in nationales Recht umzusetzen. Im Anschluss daran wird ihnen ein weiteres Jahr gewährt, um sich auf die Anwendung der neuen Rechtsvorgaben vorbereiten zu können.
Demnach könnte es noch bis 2029 dauern, bis die neuen Mindestaltersgrenzen beim Lkw- und Busführerschein in Deutschland tatsächlich gelten. Nach Informationen der Tagesschau rechnen europäische Wirtschaftsverbände mit einer Umsetzung bis 2028. In jedem Fall wird sich die Berufskraftfahrerbranche noch etwas gedulden müssen, bis auch die Jungen ans Steuer dürfen.
Übrigens: Die EU-Politiker haben im Zuge der Führerschein-Reformen auch darüber diskutiert, ob Autofahrer ab 70 Jahren künftig verpflichtet werden sollen, alle fünf Jahre einen Gesundheitsnachweis zu erbringen. Dieser Vorschlag fand unter den Abgeordneten jedoch keine Mehrheit und ist damit vorerst vom Tisch. Dabei wünschen sich viele Deutsche einen Pflicht-Autofahrtest für Senioren ab einem gewissen Alter.
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