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Neue Regeln im Denkmalschutz: Hessen reformiert sein Denkmalschutzgesetz

Neue Regeln im Denkmalschutz

Hessen reformiert sein Denkmalschutzgesetz

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    Hessen hat ein reformiertes Denkmalschutzgesetz verabschiedet. (Symbolbild)
    Hessen hat ein reformiertes Denkmalschutzgesetz verabschiedet. (Symbolbild) Foto: Sebastian Gollnow/dpa

    Sanierungen und Umbauten von denkmalgeschützten Häusern werden in Hessen künftig erleichtert. Der Landtag in Wiesbaden beschloss mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von CDU und SPD eine Novelle des Denkmalschutzgesetzes. Kern der Reform sind schnellere und digitale Genehmigungsverfahren, verbindliche Entscheidungsfristen sowie eine deutliche Stärkung der unteren Denkmalschutzbehörden.

    Standardfälle beim Denkmalschutz sollen künftig in der Region entschieden werden - bei den kommunalen Denkmalschutzbehörden. Die Beteiligung der Landesdenkmalpflege wird künftig auf klar definierte Kernfälle wie Unesco-Welterbe oder Denkmäler von besonderer Bedeutung konzentriert. Damit sollen langwierige Abstimmungsprozesse vermieden werden. Die wirtschaftliche Zumutbarkeit wird ausdrücklich als Leitlinie im Gesetz festgeschrieben.

    Ein denkmalgeschütztes Haus soll eine neue Heizung bekommen? Das soll in vielen Fällen künftig ohne Genehmigung möglich sein. Gleiches gilt für ein neues Bad oder eine neue Küche, sofern dabei keine historische Substanz verloren geht. Auch der Austausch von Regenrinnen, Fallrohren oder frei stehende Ladestationen für Elektrofahrzeuge fallen unter die gelockerten Regeln. Die Novelle tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft.

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