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Neunter Verhandlungstag: Fall Fabian: Junge verblutete nach Messerstichen

Neunter Verhandlungstag

Fall Fabian: Junge verblutete nach Messerstichen

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    Die Angeklagte hat sich bislang vor Gericht nicht zu den Vorwürfen geäußert.
    Die Angeklagte hat sich bislang vor Gericht nicht zu den Vorwürfen geäußert. Foto: Jens Büttner/dpa

    Der im Oktober vorigen Jahres gewaltsam getötete achtjährige Fabian ist infolge von sechs Messerstichen verblutet. Das gab der rechtsmedizinische Gutachter am neunten Verhandlungstag am Landgericht Rostock als Todesursache an. Es seien keine Anhaltszeichen für eine Abwehr gefunden worden. Bei der Tatwaffe handle es sich vermutlich um ein einschneidiges Messer mit einer Klingenlänge von 10 bis 15 Zentimetern und einer Breite von etwa zwei Zentimetern.

    Bei der gerichtlichen Sektion, die am 15. Oktober vorgenommen wurde, sei die Befunderhebung und -beurteilung durch die „postmortale Hitzeschädigung“ erheblich erschwert worden, betonte der Mediziner. Der Leichnam des am 14. Oktober 2025 an einem Tümpel bei Klein Upahl gefundenen Kindes war nach dessen Tod angezündet worden. Am Nachmittag soll ein Brandsachverständiger gehört werden. Die Tatwaffe wurde bislang nicht gefunden.

    Zuvor hatte die Schwurgerichtskammer einen Antrag von Fabians Mutter auf Ausschluss der Öffentlichkeit für die Dauer des rechtsmedizinischen Gutachtens abgelehnt. Die Bilder vom verbrannten Leichnam des Jungen seien bereits in den letzten Verhandlungstagen gezeigt worden und somit auch der Öffentlichkeit bekannt, sagte Richter Holger Schütt. Wegen Mordes angeklagt ist eine 30-jährige Frau, die bislang zu den Vorwürfen schweigt.

    Richter Holger Schütt ließ die Öffentlichkeit auch beim rechtsmedizinischen Gutachten zu.
    Richter Holger Schütt ließ die Öffentlichkeit auch beim rechtsmedizinischen Gutachten zu. Foto: Jens Büttner/dpa
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