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Prozess: Körperverletzung und Falschaussage: Polizisten vor Gericht

Prozess

Körperverletzung und Falschaussage: Polizisten vor Gericht

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    Ein Polizist steht vor Gericht, weil er einen Diensthund ungerechtfertigt eingesetzt haben soll. (Archivbild)
    Ein Polizist steht vor Gericht, weil er einen Diensthund ungerechtfertigt eingesetzt haben soll. (Archivbild) Foto: picture alliance / Swen Pförtner/dpa

    Wegen gemeinschaftlicher Verfolgung Unschuldiger und uneidlicher Falschaussage müssen sich ein 33- und ein 34-jähriger Polizist nun vor dem Amtsgericht Kassel verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem älteren Angeklagten zudem Körperverletzung im Amt vor. Er soll er bei einem Einsatz einen Diensthund ohne ausreichenden Anlass gegen einen Mann eingesetzt haben. Die beiden Polizeioberkommissare wiesen die Anschuldigungen zum Prozessauftakt zurück.

    Laut Staatsanwaltschaft war die Polizei im Dezember 2021 alarmiert worden, weil eine aggressive Person einen weiteren Menschen verfolge. Die beiden Angeklagten hätten daraufhin die Wohnung des Mannes aufgesucht, der in Verdacht stand, den Einsatz ausgelöst zu haben. Der Mann leide bekanntermaßen an einer psychischen Erkrankung, hieß es.

    Der 46-Jährige soll laut Staatsanwaltschaft gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin auf dem Boden seines Wohnzimmers gelegen haben, als die Polizisten die Wohnung betraten. Er sei dabei unbekleidet und offensichtlich unbewaffnet gewesen. Der Aufforderung der Beamten, sich auf den Bauch zu legen und die Hände auf dem Rücken zu verschränken, sei er nicht nachgekommen. Allerdings sei von ihm keine Gefahr ausgegangen. Dennoch, so der Vorwurf, soll der 34 Jahre alte Beamte seinen Diensthund gegen ihn eingesetzt und eine erhebliche Verletzung des 46-Jährigen billigend in Kauf genommen haben. Das Tier biss dem Mann demnach in das Bein.

    Angeklagte weisen Vorwürfe zurück

    Um den ungerechtfertigten Einsatz des Hundes zu verdecken, sollen beide Angeklagte bewusst wahrheitswidrig angegeben haben, der 46-Jährige habe Widerstand geleistet und ein entsprechendes Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet haben. In einem Sicherungsverfahren im Kontext der Vorfälle sollen sie ebenfalls die Unwahrheit gesagt haben, indem sie behaupteten, der Mann habe Widerstand geleistet. Zudem soll dabei ein Messer zur Sprache gekommen sein, dass nach Angaben der Beamten zum Zeitpunkt des Vorfalls im Nahbereich des Geschädigten auf dem Boden gelegen habe.

    Die Polizisten wiesen die Vorwürfe zurück. Der 46-Jährige habe sich rücklings robbend auf die Beamten zubewegt und mehrfach in Richtung des 34-Jährigen und seines Diensthundes getreten. Er habe sich auch nach mehrfacher Aufforderung nicht festnehmen lassen. Daher sei der Hund zum Einsatz gekommen. Während des Sicherungsverfahrens seien sie als Zeugen zu einem Messer befragt worden und hätten wahrheitsgemäß geantwortet, dass sich ein Obst- oder Küchenmesser im Nahbereich des Geschädigten befunden habe.

    Der 46-Jährige stritt alles ab. Er habe nicht nach dem Hundeführer oder dem Diensthund getreten. Vielmehr habe er seine Beine möglicherweise reflexhaft angewinkelt, weil der Hund nach ihm gegriffen habe. Auch habe kein Messer auf dem Boden in der Nähe gelegen. Seine Lebensgefährtin schilderte die Geschehnisse ebenso.

    Das Amtsgericht hat einen weiteren Verhandlungstermin für den 4. Dezember angesetzt.

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