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  3. Reiseausfall wegen Corona: Pauschalurlauber können Geld zurückfordern

EuGH-Urteil
12.01.2023

Pauschalurlauber können Geld wegen Corona-Ausfall zurückverlangen

Wegen Corona-Einschränkungen fielen viele Reisen ins Wasser. Pauschalurlauber können Geld zurückfordern.
Foto: Lukas Schulze, dpa (Symbolbild)

Es ist ein Urteil mit Signalwirkung: Pauschalurlauber können ihr Geld zurückverlangen, wenn ihre Reise wegen Corona-Beschränkungen ins Wasser fiel. Das hat der EuGH entschieden.

Corona-Einschränkungen und -Regelungen haben seit dem Aufkommen der Pandemie die Reisepläne vieler Menschen durchkreuzt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nun die Rechte von betroffenen Urlaubern gestärkt. Alle Pauschalreisenden können ihr Geld bei ausgefallenen Reisen zurückverlangen. Auf jeden Fall dann, wenn bestimmte Umstände gegeben waren. Das geht aus einem Urteil hervor, welches das EuGH am Donnerstag in Luxemburg verkündete. 

EuGH-Urteil: Pauschalurlauber können Geld bei Ausfall der Reise wegen Corona zurückverlangen

Hintergrund der Entscheidung des EuGH war eine Klage aus Deutschland. Im März 2020 hatten die Kläger eine zweiwöchige Reise auf die Kanarischen Inseln unternommen. Zwei Tage nach ihrer Ankunft traten Corona-Beschränkungen in Kraft. Es wurden eine Ausgangssperre verhängt und die Strände gesperrt. Das Animationsprogramm im Hotel war komplett eingestellt worden. Außerdem wurde den Gästen der Zutritt zum Pool verwehrt. Nach sieben Tagen, also der Hälfte der Reisezeit, ging es zurück nach Deutschland. Daraufhin forderten die Kläger, dass sie nur noch 30 Prozent des Preises für die Pauschalreise bezahlen müssten. Der Reiseveranstalter lehnte das ab und verwies auf ein "allgemeines Lebensrisiko". 

EU-Gesetze besagen allerdings, dass Pauschalurlauber einen Anspruch auf Reduzierung des Preises haben, wenn die Reise nicht vertragsgemäß erfüllt wird. Eine Ausnahme entsteht, wenn der Reiseveranstalter beweisen kann, dass die Vertragswidrigkeit auf den Reisenden zurückging. Bei der Reise der Kläger nach Gran Canaria war das nicht der Fall, wie die Richter des EuGH nun urlauberfreundlich entschieden. Demnach können Corona-Maßnahmen eine Vertragswidrigkeit darstellen, für welche Reiseveranstalter haften müssen. Es spielt auch keine Rolle, dass am Heimatort zu dieser Zeit ähnliche Einschränkungen herrschten. Das Landgericht München, an das der Fall nun zurückgeht, muss die EuGH-Rechtsprechung bei seiner Entscheidung nun berücksichtigen. 

Video: dpa-AFX Wirtschaftsnachrichten

Pauschalurlauber können bei Corona-Ausfall Geld zurückverlangen: Ein Urteil mit Signalwirkung

Die Entscheidung pro Pauschalurlauber könnte ein Urteil mit Signalwirkung darstellen und als Präzedenzfall fungieren. Auf Reiseveranstalter könnten nun einige Klagen zukommen.

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